Berechnung Nutzfläche Kleingarten

Begonnen von AnnaBlume, 10. Juli 2015, 08:54:48

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AnnaBlume

Hallo liebe Gartenfreunde,

wir haben einen Kleingarten gepachtet und ich wüsste gerne, wie die ein Drittel Regelung im Detail berechnet wird, sprich

- wie werden die Beetflächen berechnet? Zählen nur die Beete oder auch die Wege drumherum? Wir haben die Beeteinfassungen aus Holz gebaut und außen herum mit Rindenmulch aufgeschüttet, so dass man gut an die Pflanzen kommt.

- wie werden Obstbäume und Sträucher bewertet? Wir haben sehr viele Obstbäume und Himbeersträucher. Wieviel Prozent zählen die?

Gibt es sonst noch etwas, das ich bei der Flächenberechnung beachten muss?

Danke für eure Antworten.

AB

Hardy

Hallo AB,
die Wege inkl. Laube zählen nicht. Schau in den Pachtvertrag bzw. in die Gartenordnung des e.V. oder hier rein:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Urteil III ZR 281/03 vom 17. Juni 2004 die Beifügung insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf präzisiert und geurteilt, dass in der Regel wenigstens ein Drittel der Fläche zum Anbau von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf zu nutzen sei. Es versteht sich von selbst, dass von den Anpflanzungen Obstgehölze und Gemüsepflanzen (Kategorie 1) die größten Gruppen zur Gewinnung von Gartenerzeugnissen sind.
Hardy aus Sachsen

AnnaBlume

Hallo Hardy,

vielen Dank für deine Antwort.

In unserem Pachtvertrag steht leider nichts dazu, wieviel Prozent ein Obstbaum bei der ein Drittel-Berechnung ausmacht. Das müsste ich konkret wissen. Im Web habe ich dazu bisher auch nichts gefunden.

Lg
AB

Hardy

Hallo AB,
schau in Eure Gartenordnung oder frage im Vorstand dazu. Lies Dich in mal in den von mir genannten BGH-Beschluss, insbes. S.12 ein:
"Weitere Probleme hat die Inhaltsbestimmung der kleingärtnerischen Nutzung ausgelöst. Hierzu
liegen unterschiedliche untergerichtliche Entscheidungen vor. Mit dem Urteil des BGH vom 7. Juni 2004 ist auch diese Auslegungsfrage höchstrichterlich entscheiden worden. Der BGH hat hierzu ausgeführt, dass die Erzeugung von Obst, Gemüse und anderen Früchten durch Selbstarbeit des
Kleingärtners oder seiner Familienangehörigen ein zentrales Merkmal eines Kleingartens ist.
Daneben tritt nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 BKleingG die Erholungsfunktion. Sie darf aber die Verwendung
des Gartens zum Anbau von Obst, Gemüse und anderen Früchten nicht ersetzen. Die Gewinnung
von Gartenbauerzeugnissen ist ein notwendiges, prägendes Merkmal für das Vorliegen einer Kleingartenanlage.Diese Nutzung darf auch nicht nur in untergeordnetem Umfang stattfinden, sondern muss den Chaakter der Anlage maßgeblich mitbestimmen. Hieraus folgt jedoch nicht, dass der zum Anbau
von Gartenerzeugnissen genutzte Grundstücksteil mindestens 50% der Parzellen ausmachen muss. Entscheidend ist vielmehr, dass bei wertender Betrachtung der Anbau von Gartenbauerzeugnissen
zur Selbstversorgung den Charakter der Anlage maßgeblich bestimmt."
Hardy 

Hardy

http://lsk-kleingarten.de/uploads/media/rko_lsk_2014_01.pdf
Schau mal hier im Pkt. 2.2 Bewirtschaftung.. rein. Da ist keine Rede welchen Durchmesser die Krone oder der Stamm des Obstbaumes haben muss.


PIT

Hallo Anna !

Wird die Regelung bei Euch 2015 noch so genau genommen ?
Bei uns im Osten in der "PROVINZ" sind wir froh überhaupt neue Pächter zu bekommen, hier stehen     ca. 10 - 20 % der Parzellen leer.
Ich würde ausmessen : Grasfläche, dann Laube/ Wege/Schuppen/Terrasse/Teich usw., dann Blumenrabatten/Steingarten u.ä.
Von der Gesamtfläche der Parzelle dies alles abziehen = ergibt den Anteil für Nutzpflanzen ( Gemüse, Obst, Sträucher,Kräuter usw. ).

Kraft der Sonne

Hallo zusammen,

leider funktioniert der Link von Hardy aktuell nicht mehr, jedoch bin auch ich interessiert, wie viel welche Pflanzen und Gehölze zählen.

Im Internet bin ich bei einigen Vereinen für Obstbäume auf Angaben gestoßen wie "10 qm je Hoch/Halbstamm, 5 qm je Viertelstamm bzw. Spalier, Beerenstrauch 2 qm und Rankgewächse 1 qm."

Ist das "irgendwo" hergeleitet, gibt es dazu Urteile oder haben sich viele Vereine einfach diese Regelung selbst zu eigen gemacht bspw. explizit in ihre jeweiligen GO geschrieben um sich das Leben deutlich zu vereinfachen um nicht mit Maßband und Taschenrechner durch die Gegend laufen zu müssen?

Über eine baldige Antwort freue ich mich.


Tea

I.d.R. werden keine Hochstämme erlaubt. Schau mal in die GO deines Vereins.
Grundsätzlich 1/3 - Bsp.: 300qm Grundstück, dav. 111qm kleingärtnerische Nutzung
mind. 10% Beetfläche für Obst/ Kräuter/ Gemüse = 30qm
Halbstämme ca. 10qm pro Baum
Viertel    ca. 5qm
Sträucher  2qm
Rankgewächse (Wein o.ä) 1qm
Kompost, Gewächshaus, auch ein Beet mit einjährigen Pflanzen zählen dazu (Sonnen-, Ringelblumen oder Lavendel)

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