Einschränkung 1/3 Regel erlaubt?

Begonnen von mariajona, 19. August 2021, 19:18:46

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mariajona

Hallo,

Unser Bezirksverband hat die Gartenordnung hinsichtlich 1/3 Regelung verändert, in folgender Form:

- für die allgemeine 1/3 Mindestfläche für Obst und Gemüse werden jetzt nur noch 35% Obstbestand anerkannt - auf 65% der Fläche muss nun Gemüse und Kräuter angebaut werden (also auf ca. 1/4 der Gesamtgartenfläche muss nun allein Gemüse angebaut werden).

Unser Verein hat die Regel übernommen.

Darf der Bezirksverband das überhaupt? Die allgemeine 1/3 Regel weiter einschränken?

Und wen kann ich dazu rechtlich um Rat fragen, beim Landesverband? Darf der mir dazu Auskunft geben?

Vielen Dank für alle Hinweise!
Johanna

Tea

Meiner Meinung nach darf er dies nicht. In diesem Fall würde ich mich an den Landesverband wenden. In welchem Bundesland ist euer Garten?