Einschränkung 1/3 Regel erlaubt?

Begonnen von mariajona, 19. August 2021, 19:18:46

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mariajona

Hallo,

Unser Bezirksverband hat die Gartenordnung hinsichtlich 1/3 Regelung verändert, in folgender Form:

- für die allgemeine 1/3 Mindestfläche für Obst und Gemüse werden jetzt nur noch 35% Obstbestand anerkannt - auf 65% der Fläche muss nun Gemüse und Kräuter angebaut werden (also auf ca. 1/4 der Gesamtgartenfläche muss nun allein Gemüse angebaut werden).

Unser Verein hat die Regel übernommen.

Darf der Bezirksverband das überhaupt? Die allgemeine 1/3 Regel weiter einschränken?

Und wen kann ich dazu rechtlich um Rat fragen, beim Landesverband? Darf der mir dazu Auskunft geben?

Vielen Dank für alle Hinweise!
Johanna

Tea