Pacht Rückerstattung

Begonnen von lijaaaa, 23. September 2021, 13:14:03

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lijaaaa

Hallo ins Forum,

ich habe meinen Kleingarten dieses Jahr aus Zeitgründen leider aufgegeben. Natürlich hatte ich die Pacht bereits im Voraus gezahlt.

Nun möchte ich die zu viel gezahlte Pacht von September bis Dezember zurückbekommen. Der Vorstand sagt, ich müsse das mit dem Nachpächter ausmachen. Das sehe ich anders.

Ich habe mich an den Bezirksverband gewandt für das Problem, weil mich die internen komischen Mauscheleien und eigenen Spielregeln nerven. Die meinten nur, sei Vereinssache.

Habt ihr eine Idee, wie ich vorgehen soll? Was wäre die nächst höhere Instanz?

verbandsfrei

Entscheidend ist, was in deinem Pachtvertrag steht. Dort ist sehr, sehr häufig geregelt, von wann bis wann das Pachtjahr geht und bis wann du kündigen musst. Auch ist im Pachtvertrag häufig vereinbart, dass die Pacht pro Jahr zu entrichten ist und nicht zurückerstattet wird. Der Verweis auf den Nachpächter ist deshalb üblich und unter den genannten Voraussetzungen auch in Ordnung.

Eine Gartenabgabe zu Ende August klingt nach einer einvernehmlichen Beendigung deines Pachtvertrages, also im Sinne der darin vereinbarten Kündigungsfristen und -zeitpunkte vorzeitig. Wenn bei dieser einvernehmlichen Auflösung keine Vereinbarung bezüglich einer anteiligen Rückerstattung getroffen wurde, so hast du hier schlicht keinen Anspruch auf Rückzahlung.

Übrigens gibt es keine "Instanzen" bezüglich deines Pachtvertrages. Dort ist dein einziger Ansprechpartner dein (ehemaliger) Ver