Versammlung an zweitem Weihnachtsfeiertag

Begonnen von Dominic91, 03. Januar 2022, 00:36:45

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Dominic91

Guten Tag,
ich habe mich hier angemeldet um eine Einschätzung von euch zu erhalten und vielleicht auch Rechtssicherheit zu erlangen zu folgendem Sachverhalt, der neulich in unserem KGV passiert ist:
Am 23.12 war ich zur Kontrolle in meinem Garten. Am Eingang haben wir einen Kasten für Aushänge und zum 23.12 hing dort kein mir neuer Aushang. Am 28.12 erhalte ich dann die Hiobsbotschaft eines weiteren Mitgliedes, dass laut Aushang am 26.12 eine Mitgliederversammlung stattgefunden hat, bei der es darum ging unsere Parkfläche zu vermieten und eine Aufnahmegebühr für neue Mitglieder in Höhe von 250€ zu verlangen. (Nachdem der Vorstandsvorsitzende sich einen illustren Kreis aus Freunden in den Verein holte)
Der Aushang wurde mit dem 14.12 datiert, was definitiv nicht der Fall sein kann, da weder ich noch besagtes Mitglied diesen Aushang vor der Versammlung jemals gesehen hat.
Zudem frage ich mich, ob es überhaupt rechtens ist eine Mitgliederversammlung auf den zweiten Weihnachtsfeiertag zu legen.

Ich vermute sehr stark, dass dies wissentlich passiert ist, damit die Tagesordnungspunkte ohne auch nur ein bisschen Gegenwehr mit möglicherweise auch nur einem Teilnehmer durchgewunken werden können.

In der Vergangenheit ist bereits Geld aus der Vereinskasse verschwunden und erst nach einem Eklat hat der Vorsitzende das fehlende Geld einfach aus seiner eigenen Tasche beglichen. (Ein Schelm wer böses dabei denkt.)
Auch quasi jede Tankrechnung lässt der Herr sich bezahlen.

Wie gehe ich nun vor um die Rechtskräftigkeit der Versammlung anzufechten oder zu kippen?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.