Todesfall eines Kleingärtners

Begonnen von Muriel Mierwaldt, 27. Mai 2022, 17:39:39

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Muriel Mierwaldt

Hallo liebe Kleingärtner,

ich hoffe hier auf eure fachkundige Hilfe da ich mich mit den Gesetzen der Kleingärtner nicht auskenne.

Mein Vater ist verstorben und hatte eine Parzelle in einer Kleingartenkolonie in West-Berlin gepachtet. Auf dieser Parzelle steht ein Steinhaus knapp 70m2. Für dieses Haus habe ich eine Kopie des Bauplans von 1951 und eine Bauscheinnummer. Grundsteuern wurden auch entrichtet.
Ich habe beim Vereinvostand vorgesprochen und diesem mündlich mitgeteilt, dass ich den Pachtvertrag und das Haus meines Vaters übernehmen möchte und nach dem Prozedere gefragt. Der Vorstand erklärte mir es müßte ein Bewerter kommen, legte mir ein Kündigungsformular vor, schrieb auf dieses handschriftlich -Nachlass- und sagte er würde alles in die Wege leiten. Ich sollte einen Betrag überweisen und anschießend wurde ein Termin für die Bewertung festgelegt. Bei diesem Termin wurde alles vermessen und bewertet. Und ich fragte wieder wie bezüglich der Übernahme weiter verfahren wird. Nach hartnäckigem Fragen, offenbar wollte der Vereinsvorstand mir wieder keine detaillierte Auskunft geben, teilte mir der Vorstand mit der ermittelte Wert der Baulichkeiten, Aufwuchs und der Außenanlage werden gegengerechnet mit den anfallenden Entsorgungskosten des Unrates und anschließend darf ein Anwärter der Warteliste alles übernehmen. Ich intervenierte und sagte, ich hätte doch gesagt ich möchte es übernehmen und schließlich würde ich es doch erben. Der Vorstand erklärte mir das wäre so nicht rechtens, ich würde noch nicht mal auf der Warteliste stehen und die Parzelle wird an jemanden von der Warteliste gehen, welcher mir d