Rechtliche Grundlage

Begonnen von Ronny_Ronsen, 12. Juni 2022, 13:27:06

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Ronny_Ronsen

Hallo, ich hoffe hier kann man mir helfen be folgendem Sachverhalt.
Meine jetzige Ex (nicht Verheiratet) und ich nahmen uns vor über 5 Jahren einen Kleingarten und laut Verein ist Sie als Pächterin eingetragen.
Nun habe ich den kompletten Umbau finanziert, jedes Jahr ging von meinem Konto die Pacht ab, Arbeitseinsätze habe ich gemacht etc. Für den Umbau finanzierte ich einen unteren fünfstelligen Betrag, was auch mit Belegen nachzuvollziehen ist. Welche Chancen habe ich um wenigstens an mein Eigentum zu kommen? Ich will nicht schon wieder alles einer Frau schenken müssen 😓 Das war auch in den letzten Monaten ein absolutes hin und her, ich wollte diesen Garten übernehmen, eine Mündliche Zusage dazu hatte ich und nur aus trotz überschreibt sie Ihn nun doch nicht! Ich hoffe man kann mir hier einen Ratschlag geben, möglichst mit eine Paragraphangabe...

Habt alle noch einen schönen Sonntag!

Rosa

Hast du einen Aufnahmeantrag im Verein gestellt? Wenn nein, würde ich dies machen. Der Verein hat die Hosen an und entscheidet, wer den Garten erhält. Hier würde ich mit dme Vorstand reden. Hat sie denn den Garten bereits gekündigt?

peter

Derjenige dessen Namen im Pachtvertrag steht und unterschrieben hat,dem gehört der Garten. (Drum Prüfe wer sich Ewig bindet,............)

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Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

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