Kleingartenverein haftbar?

Begonnen von Fellhund, 01. Dezember 2022, 19:45:43

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Fellhund

Neue Fragen stellen sich mir? Kleingartenanlage ist öffentlich ohne jegliche Zugangsbeschränkungen. Es hat auch gar keine Absperrmöglichkeit. Viele Menschen gehen dort spazieren. Was ist im Fall das sich dort jemand verletzt, gerade auch im Winter bei Glätte? Ist der Verein haftbar?
Anderes Beispiel. Habe gelesen das andere Vereine beispielsweise Hochbeete aufgebaut haben für jedermann, als mit mach Garten so zu sagen. Es gibt bestimmt zahlreiche Beispiele. Meine Frage wäre, in wie weit ist der Verein haftbar. Diese Menschen sind ja keine Mitglieder und haben deswegen keine Unfallversicherung.

Skinhead

Oi Fellhund,

auch das ist wieder so eine Juristenfrage, wo jeder mit normalem Verstand sagen würde "allgemeines Lebensrisiko, ob ich außerhalb oder innerhalb der Anlage auf die Fresse fliege spielt keine Rolle", aber schnell hat irgendein Winkeladvokat dann doch einen Strick daraus gedreht.

Ich kann es nur mit Laienwissen beantworten:

Es gibt bei uns keinerlei allgemein zugänglichen Anlagen - außer den Wegen. Die Wege sollen alle nutzen können, hier steht bei uns ein Schild bzgl. "eigener Verantwortung und kein Winterdienst". Sachen wie Gemeinschaftshochbeet gibt es nicht, schon gar nicht für Vereinsfremde. Alles was durch e