KGV Probleme mit säumigen Pächtern

Begonnen von Fellhund, 11. Dezember 2022, 21:28:28

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Fellhund

Hallo,

Wieder ein schwieriges Thema. Vorab, ich frage nur aus Interesse und nicht weil es mich direkt betrifft.

Wenn ein KGV ausstehende Beträge einfordern möchte/muss gibt es vermutlich öfters Probleme das die säumigen Pächter nicht zahlen. Wie sollte der Verein reagieren?
Pächter mit Hilfe eines Anwaltes mahnen und einen Titel erwirken?
Pächter kündigen falls Mahnen keinen Erfolg zeigt?
Was für Möglichkeiten gibt es noch?

Zum Anwalt habe ich mir sagen lassen das es in der Regel dem Verein mehr kostet als das es bringt. Oftmals ist auch mit Titel nichts zu holen.

Falls eine Kündigung ausgesprochen wurde und vom Pächter nicht reagiert wurde, wie wird dann mit der Parzelle umgegangen? Was passiert mit der Laube, darf diese betreten werden? Was passiert mit den Hinterlassenschaften des (Ex) Pächters?

Ich glaube das sind Fragen mit denen sich ein Verein in unserer Zeit öfters auseinandersetzen muss als ihm lieb ist.

Hoffe auf Antworten auf meine Fragen

Skinhead

Oi Fellhund,

ich war gestern schon kurz davor hier zu antworten bzw. zurück zu fragen, warum Du hier Fässer aufmachst, die für Dich gar nicht akut von Belang sind. Dein neuester Beitrag zum Thema Sex und Korruption - nur um zu sehen wie viele Aufrufe das generiert - macht es mir aber unmöglich das Maul zu halten.

Kurz zum Anliegen: Bei einem Pachtvertrag im KGV gelten die selben Rechte und Pflichten wie bei jedem anderen Pacht- oder Mietvertrag auch. Heißt, dass säumige Pächtern zweimal abgemahnt werden und dann die Kündigung bekommen, die im nächsten Schritt bei Bedarf gerichtlich durchgesetzt wird. Vor solchen Selbstläufern scheut der Vorstand auch nicht, da die Gerichtskosten sowieso am Pächter hängenbleiben.

Aber wenn es Dir mit deinen Beiträgen nur um die Art der Reaktion der anderen Mitglieder geht, dann wärst Du vielleicht in einem Psychologen-Forum besser aufgehoben.

Fellhund

Ich bereue auch schon. Warum man allerdings nicht über Themen schreiben darf von denen man selbst gar nicht betroffen ist, die aber nicht aus der Luft gegriffen sind? Dann dürfte ich mich zu vielen Dingen nicht äußern.

Das säumige Zahler ein Selbstläufer sind, widerspricht dem was ich vorher gehört habe. Das der Verein oft auf Kosten zB für den Gerichtsvollstrecker sitzen bleiben weil nichts zu holen ist.

Meine Fragen sind wohl wirklich zu speziell und nerven nur.

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