Winter im Kleingarten

Begonnen von Wolfgang G. Bienert, 17. April 2001, 18:33:00

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Wolfgang G. Bienert

Ich möchte kurz unsere Situation schildern. In unserer Anlage befindet sich ein Pächter, der sich zu DDR Zeit sämtliche Ausnahmen selbst genehmigte, so hat er Kraftstromanschluß, Trinkwasseranschluss, sowie Massivbungalow ca. 40 qm, usw. dieser ehemalige Gartenfreund wurde auf Grund dieser selbst begangenen Anmaßungen vom Verein als Mitglied ausgeschlossen, eine anschließende Kündigung der Parzelle sowie Klage verlief aus unserer Sicht wegen unserer rechtlichen Unsicherheit auch unseres Rechtsanwaltes auf einen Vergleich hinaus, demzufolge er alle  Medien als rechtens anerkannt bekam. Dasmit könnten wir ja leben, aber immer wieder schießt er aus seinem Versteck. Des öfteren fliegt im Winter die Hauptsicherung heraus, weil er eine Grundwasserpumpe ständig laufen lassen muß usw. usf. Wir beabsichtigen, ab diesem Jahr eine Stromabschaltung der Lauben im Winter analog der Wasserabschaltung vorzunehmen. Gibt es dagegen rechtliche Bedenken, wenn das die Mitgliederversammlung in unserem Gemeinnützigen KGV beschließt?

Auf eine Antwort eines KGV in ähnlicher Situation wartet
Wolfgang

Helmut

Hallo Wolfgang
Einen tollen Nachbarn habt ihr da, hat er noch eine sehr
hohe Lebenserwartung....sorry.
Bei Übergabe der Parzelle an einen neuen Pächter, müsste
seine sogenannte Laube zurückgebaut werden.
Das B-Kleingarten Gesetz erlaubt nur eine Laube von 24 m²
Und sie muß in einfacher Weise gebaut sein, darf nicht zum andauernden bewohnen geeignet sein.
Achtet bei eiem Pächterwechsel unbedingt darauf, das der Rückbau durchgeführt wird. Da kann kein Gericht der Welt gegenanstinken, das ist Gesetz.
Er hat nur Gewohnheitsrecht zuerkannt bekommen!
Nun zum Thema Strom:
Also Wasser wird aus Frostschutzgründen abgestellt,
Strom???
Ich glaube da bekommt ihr die nächsten Schwierigkeiten.
Das legt er garantiert als Schikane aus.
Empfehlung: Sichert die Leitungen höher ab.

Gruß aus Lübeck, Helmut
KGV Holstentor - Nord e. V.

Wolfgang

Hallo Helmut, vielen Dank für Deine Zeilen. Leider hilft mir das nicht viel weiter. Vom Landesverband habe ich aber in den letzten Tagen auch eine Antwort erhalten. Demnach ist die Stromabschaltung möglich und rechtens, allerdings sind wir in der Pflicht, bei Verdacht des Schwarzstromabnehmers konsequent alles zu recherchieren und dann mit allen Konsequenzen bis hin zur Kündigung zu verfahren. Dieser Hinweis hilft vielleicht auch anderen Vereinen. Unser Landesverband ist der LSK Sachsen und geschrieben hat mir der Geschäftsführer und Präsident Herr Paschke. Viele Grüße an Dich und alle Gartenfreunde mit den besten Wünschen für ein schönes Gartenjahr. Wolfgang

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