Hund im Kleingarten

Begonnen von Vanessa Zaufl, 14. Mai 2001, 15:24:00

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Vanessa Zaufl

Hallo!

Mich würde brennend interessieren, ob es denn erlaubt ist, seinen Hund tagsüber unbeaufsichtigt im eingezäunten Kleingarten zu lassen?
Gibt es da irgendwelche Einschränkungen? Darf man beispielsweise seinen Hund nur für einen bestimmten Zeitraum unbeaufsichtigt im Garten lassen (evtl. erlaubt 3 Stunden unbeaufsichtigt)?
Oder darf man seinen Hund gar nicht alleine im Garten lassen?

Für Ihre Antworten bedanke ich mich schon mal im voraus!

Mit freundlichen Grüßen

V. Zaufl

Horst

Liebe Gartenfreunde,
zu dem Thema findet ihr hier im Forum bei dies & das unter Kleintierhaltung Beiträge.

Jetzt geht es aber um den mehr oder weniger zeitweiligen Aufenthalt von mitgebrachtem Hund oder einer Katze.

Dazu gelten die Regelungen des Vereins/Verbandes, z.B. in der Gartenordnung. In unsere Gartenordnung haben wir 1996 geschrieben: "Tierhaltung ist nicht gestattet. mitgebrachte Tiere dürfen sich nur im jeweiligen Kleingarten frei aufhalten. Der Pächter bzw. das Vereinsmitglied hat dafür zu sorgen, daß sie niemand belästigen. Außerhalb des Kleingartens sind sie ständig an der Leine zu führen bzw. zu tragen. Verunreinigungen durch die Tiere sind umgehend zu beseitigen. Im Vereinsheim sind Tiere nicht gestattet."

Ist keine Regelung vorhanden, so ist man der (mehr oder weniger willkürlichen) Entscheidung des Vorstandes unterworfen. Auf das Wohlwollen der Nachbarn ist man sowieso angewiesen.

Wenn alles OK ist, könnte man auch einen Hund, der nicht bellt (nicht von anderen lieben Menschen provoziert wird)
länger unbeaufsichtigt im eingezäunten Garten lassen.

Jedoch wie kann man das bei der armen Mieze (Stubentiger = Gartentiger?) bewerkstelligen? Die Nützlichkeit wegen der Mäuse usw. wäre ein Weg.

Übrigens
"Hund" ist nicht gleich Hund und "Katze" nicht