Beitragszahlung nach Gartenkündigung

Begonnen von Rita, 27. Januar 2002, 21:34:00

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Rita

Hallo,
ein Gartenmitgied hat sowohl seine Mitglied-
schaft als auch den Pachtvertrag für den Garten
fristgerecht gekündigt. Der Garten konnte bisher
nicht weiterverpachtet werden.
Von der Jahresrechnung 2002 hat das Gartenmit-
glied den Mitgliedsbeitrag und die Pacht abgezogen.
Meine Frage ist, hat der Kleingärtner das Recht, diese Beitrage in Abzug zu bringen.
Aus unserem Mitgliedsbuch/Satzung geht dies meine Meinung nach nicht eindeutig hervor. Hier heißt es:
"Das ausscheidende Mitglied ist jedoch nicht von der
restlosen Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus der Satzung oder anderen rechtsgültigen Verträgen ergeben,
entbunden"
Wo ist eindeutig festgeschrieben, dass dss ausscheidende Mitglied diese Beträge zu zahlen hat?

Vielen Dank für eure Hilfe.


Rita

Habe soeben den Beitrag von Bernd Golemo gelesen,
daher diesen Nachtrag:  Nordrhein-West