Vorstands- Hass !?!

Begonnen von Koleston, 01. Juli 2002, 22:11:00

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Koleston

Autor :  Koleston@web.de  <br />
Verfasst :  01.07.2002 / 22:08<br />
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Titel :  Vorstands- Hass !?!  <br />
Text :  Also liebe Gartenfreunde, auch wenn es nicht in der Satzung intregiert ist- §§ 37 BGB: 1. Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt. 2. Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Amtsgericht die Mitglieder, die das Verlangen gestellt haben, zur Berufung der Versammlung ermächtigen; es kann Anordnungen über die Führung des Vorsitzes in der Versammlung treffen. Zuständig ist das Amtsgericht, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat, das Vereinsregister führt. Auf die Ermächtigung muß bei der Berufung der Versammlung Bezug genommen werden. Mit einfachen Worten: An den Vorstand Wir, die Unterzeichner dieses Antrages, beantragen die unverzügliche Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung. Folgende Punkte stehen zur Tagesordnung an: 1.Eröffnung und Begrüßung 2.Feststellung der Beschlußfähigkeit 3.Genehmigung der Geschäftsordnung 3a. Bestimmung eines Wahlleiters 4.Beschlußfassung über geheime Abstimmung in allen folgenden Beschlußpunkten 5.Beschlußfassung über Abberufung des Vorsitzenden 6........Rechnungsführers 7........Stellvertretenden 8.Wahl des Vorsitzenden 9.Wahl des Rechnungsführers 10.Wahl des Stellvertretenden 11.Verschiedenes So in etwa könnte es aussehen. Es bedarf Überzeugungsarbeit und Nerven. Aber, gemeinsam wird es schon klappen. Auf jedenfall bekommt der Vorstand einen Denkzettel. (Wenn er tatsächlich unbegründete,undemokratische Entscheidungen trifft. Auf jeder Versammlung sind es die Mitglieder, die mehrheitlich das Sagen haben. Der Vorstand soll dafür sorgen, daß die Beschlüsse eingehalten werden. Wenn der Vorstand diesen Antrag innerhalb einer von Euch gesetzten Frist nicht bearbeitet, ist das Amtsgericht dran. Alles Schritt für Schritt !! Bin weiter für Euch da....... Gute Nacht. <br />
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