Wer übernimmt beim Tod des Pächters?

Begonnen von Willy Dirks, 01. September 2002, 13:02:00

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Willy Dirks

Guten Tag,<br />
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mein Schwiegervater ist bis zu seinem Tode im July diesen Jahres seit über 40 Jahren Pächter eines Kleingartens gewesen. Verträge existieren nicht, Basis waren wohl mündliche Absprachen und eine Quittung über 150,- DM aus dem Jahre 1957. Meine Schwiegermutter hat sich aus gesundheitlichen Gründen nie um den Garten kümmern können und ist auch nicht Mitglied des Vereins. Sie hat den Tod ihres Mannes angezeigt, muss sie eine Kündigung schreiben? Wenn der Verein keine Bewerber hat, wer übernimmt dann für wielange die Pflege und Kosten des Gartens? Wie verläuft die Übergabe, wenn der Bewerber den Garten nicht übernimmt wie er ist?<br />
Vielen Dank im Voraus,<br />
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Willy Dirks

ThomasDedters

Hallo Willy Dierks<br />
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>Sie hat den Tod ihres Mannes angezeigt, muss sie eine >Kündigung schreiben? <br />
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Grundsätzlich ja, aber rede einfach mal mit einem Vorstandsmitglied über diesen Sachverhalt.<br />
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>Wenn der Verein keine Bewerber hat, wer übernimmt dann für >wielange die Pflege und Kosten des Gartens? <br />
Es ist so das es im eigenen Interesse liegt den Garten i.O. zu halten, da sonst die Arbeiten in dem Garten den Übergabepreis senken würden. ( Oder gar Forderungen an die ERBEN entstehen.)<br />
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>Wie verläuft die Übergabe, wenn der Bewerber den Garten >nicht übernimmt wie er ist?<br />
Es wird eine Abschätzung erfolgen müssen, wonach der Wert des Gartens bewertet wird. Sollten Auflagen ´bestehen, wie entfernen von Baumanßnahmen Baüm