Satzungsregelungen für Pachtzahlung

Begonnen von Tom, 02. Oktober 2002, 12:18:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Tom

Hallo !<br />
<br />
Bei der Durchsicht meiner Unterlagen bin ich auf folgenden Widerspruch gestoßen. In den Pachtverträgen unseres Vereines wird zur Zahlung des Pachtzinses angeben, dass dieser bis zum 30. September jeden Jahres zu zahlen ist. Hieraus schließe ich, dass der Pachtzins für das laufende Jahr bis zum 30. September zu zahlen ist. Die Satzung unseres Vereines sagt unter dem Paragraph “Mitgliedsbeitragâ€? aus, dass der Beitrag und sonstige Leistungen und hier ist ausdrücklich die Pachtzahlung aufgeführt, bis zum 30. September des Vorjahres zu erfolgen hat (also jährliche Vorauszahlungen). Nun Frage ich mich, welche Regelung ist anzuwenden und kann eine Satzung, die ja eigentlich nur Mitgliedsangelegenheiten regelt, ins Pachtrecht durchgreifen.<br />
<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
<br />
Tom

Horst

Hallo Tom,<br />
zum Kleingartenpachtvertrag über Pacht"zins" <br />
(ist jetzt gesezlich geändert in "Pacht")<br />
"bis zum 30. September jeden Jahres":<br />
Das gilt - wenn nichts näheres steht - für das laufende Jahr, was mir aber nach 9 Monaten praktisch als Unsinn erscheint; könnte aber doch möglich sein, falls anschließend Oktober bis Dezember an den Grundstücksverpächter gezahlt wird.<br />
Vielleicht ist das Gartenjahr nicht das Kalenderjahr?<br />
Wir haben als Geschäfts-, Rechnungs,- und Gartenjahr das Kalenderjahr.<br />
In der Satzung über "Mitgliedsbeitrag" hat die Pachtzahlung formell nichts zu suchen, da die Pacht kein Beitrag ist.  Bei uns heißt der § "Pachtzins, Beiträge, Umlagen und Gebühren".<br />
Was gilt nun?<br />
Es gilt die Regelung, die du mit dem Kleingartenpachtvertrag unterschrieben hast.<br />
Ist die Satzung Bestandteil des Kleingartenpachtvertrages?<br />
Falls ja, dann hst du die Wahl für eine der beiden Möglichkeiten.<br />
<br />
Ich vermute aber ganz was einfaches:<br />
Die Leute die das gemacht haben, haben schluderhafte Arbeit geleistet. Warst du das, der folgendes geschrieben hat? : Gefährliches Halbwissen.<br />
<br />
Horst<br />
<br />