Re: Abstimmung im Gartenverein

Begonnen von Reinhard, 12. Oktober 2002, 19:49:00

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Reinhard

Hallo, ich war ein paar Wochen im Urlaub, deshalb erst heute meine Antwort:<br />
Erstmal vielen Dank für die vielen Meinungsäuserungen; bis auf die Sache mit dem Parteibuch war ja alles sehr konstruktiv. Allerdings bin ich bei meiner Fragestellung von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Ich war davon überzeugt, daß überall beide Ehepartner Vereinsmitglied sind. Bei uns ist das jedenfalls so, es sei denn, es will jemand nicht, weil er z.B. Angst hat dass die unehlichen Kinder den Garten erben. :-))<br />
Und da liegt das Problem: Meiner Meinung nach darf, wenn nichts anderes in der Satzung steht, *jedes Vereinsmitglied* abstimmen. Wenn nun einer aus privaten Gründen nicht in den Verein eintritt, ist das doch sein Problem, oder nicht?<br />
In diesem Jahr wurden 3 Ehepaare neu in den Verein aufgenommen, die jeweils beide auch Vereinsmitglied sind. Als sie in der Jahreshauptversammlung beide abstimmen wollten, wurde ihnen das verwehrt. Begründung: Irgendwann vor zehn Jahren soll einmal beschlossen wurden sein "ein Garten -eine Stimme". Allerdings wurde die Satzung nicht geändert und der Vorstand, kann auch kein Protokoll der damaligen Jahreshauptversammlung vorweisen, in dem dieser Beschluß dokumentiert ist. Deshalb halte ich diesen Vorgang für rechtswidrig.<br />
Im Internet habe ich zwar das Urteil irgend eines Oberlandesgerichts gefunden, dass so ungefähr besagt,<br />
auch satzungswiderige Beschlüsse seien gültig, wenn eine ordnungsgemäße Abstimmung am Ergebnis nichts geändert hätte, aber da frage ich mich,was die Richter gedacht haben, wozu braucht man dann überhaupt eine Satzung?<br />
Viele Grüße an alle und vielleicht ein paar Meinungen!<br />
Reinhard

Lothar

Hallo Reinhard<br />
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Ich für meinen Teil bin nach wie vor der Meinung, dass zunächst grundsätzlich keinem Vereinsmitglied eine Stimme verwehrt werden kann. Egal aob passiv oder aktiv.<br />
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Unterschieden werden muss nur zwischen Mitglied auf der einen und Pächter auf der anderen Seite.<br />
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Die satzungsmäßige Festlegung auf den Therminus "eine Parzell, eine Stimme" kann sich somit eigentlich nur auf Pachtangelegenheiten beziehen.<br />
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In allen anderen Vereinsangelegenheiten muss jedes Mitglied abstimmen dürfen. Sonst wären ja mehrköpfige Familien - alle auf einer parzelle - gegenüber Alleinstehenden in einem nicht vertretbaren Vorteil.<br />
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Gruß Lothar
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