Genauere Festlegung zum Kleingartengesetz

Begonnen von Stefan S., 17. Januar 2003, 21:05:00

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Stefan S.

Hallo Gartenfreunde.<br />
Ich möchte mich an dieser Stelle erkundigen, wie das mit der Gartenaufteilung genau ist.<br />
Nach einem Gerichtsurteil müssen mindestens 51% des Gartens mit Obst, Gemüse, Sträucher, Zierpflanzen und Blumen bestückt sein.<br />
Was zählt alles unter diese Kategorie? Sind Koniferen als lebender Zaun auch Stäucher? Was ist mit den Komposthaufen? Zählt dies auch mit zur Nutzfläche? Wie wird ein frisch gepflanzter Baum gerechnet, der jetzt 1m Durchmesser hat aber nächstes Jahr schon zwei? Was ist mit der Fläche zwischen mehreren Obstbäumen? Desweiteren habe ich gehört, das ein weg vom Gartentor zur Laube aus der gesamten Gartenfläche herrausgerechnet wird. Stimmt das? In meinem Garten steht eine Buche mit ca. 20m Kronendurchmesser, unter der ich nichts anbauen kann. Wir jetzt diese Fläche herausgerechnet? Auf eine gute zusammenarbeit oder entgegenkommen Seitens des Vorstandes brauche ich nicht zu rechnen. <br />
So das sind jetzt doch eine masse Fragen, aber ich hoffe das die meisten beantwortet werden können.   <br />
MFG Stefan

Detlef

Du bist ein armer Kerl, wenn das bei Euch so kleinlich als Erbsenzählerei betrieben wird. Ich würde dann den Garten aufgeben und bei einem flexibleren Verein was suchen. Es stehen schließlich genug Gärten frei.