Satzungsinhalt

Begonnen von Ree Bell, 21. März 2003, 21:24:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Ree Bell

In der Satzung des Klg.verein Hohe Tonkappel befindet sich folgende Regelung:<br />
 "den Anordnungen des Vorstandes zu folgen" <br />
<br />
Ich möchte diese Regelung zur Diskussion stellen und meine <br />
der Vorstand eines Vereins ist doch für die Mitglieder da, <br />
oder sind die Mitglieder für den Vorstand da ??? <br />
Was meinen Sie ????<br />
<br />

Hugo Sch.

Ich dachte immer die Mitglieder beschließen in der Mitgliederversammlung was der Vorstand machen soll.<br />
Halte die Satzungsbestimmung mal milde gesagt, für sehr mißverständlich und unglücklich.

Jessica

Wer kommt denn auf solche  Bestimmungen ?<br />
Und dann noch die Pflichtmitgliedschaft wenn man einen &nb