Aufräumen auch ausserhalb der Anlage Pflicht?

Begonnen von Lynn, 12. März 2004, 12:46:00

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Lynn

Liebe Gartenfreunde,<br />
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nachdem ich in diesem Forum bereits sehr sachkundige Hilfe erfahren habe, möchte ich mich heute nun mit einer neuen Frage an Euch wenden.<br />
Es geht um folgenden Sachverhalt: meine Parzelle liegt an einer Außenseite, die mit einem Maschendrahtzaun abschließt. Nun wurde ich von einem unmittelbaren Gartennachbar darauf hingewiesen, dass ich verpflichtet wäre, auch ausserhalb des Zaunes sauber zu machen. Von diesem Zaun direkt an gerechnet sind es ca. 2,5 - 3 m, dann kommt ein kleiner Graben/Kanal von rd. 0,5 m Breite, der voller Blätter, Schlick etc. ist. Und hinter diesem Kanal erheben sich die Bahngleise der S-Bahn - es ist also Bahngelände. Nun soll ich den Graben ausputzen! Ich wusste gar nicht, dass ich dafür auch zuständig bin. Wisst Ihr Näheres hierüber? Ich müsste über diesen Maschendrahtzaun, der ziemlich verrostet schon ist, hinüber steigen... Ist für dieses Gelände denn nicht eigentlich die Bahn verantwortlich???<br />
Danke für Eure Hilfe - wieder einmal.<br />
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Herzlichst, Lynn

Burchard

Hallo Lynn!<br />
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Alle Achtung - wenn Du noch Spaß am gärtnern hast -  bei dem Verein. :-)<br />
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Normalerweise werden solche "Kleinigkeiten" bei der Gartenübergabe mitgeteilt. Außerdem sind diese Sachen vom Verpächer (nicht Verein) vorgeschrieben.<br />
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Aber unabhängig ob solche Anordnung besteht - ich würde es NICHT machen.<br />
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Wenn kein "normaler" Weg zu dem Gelände führt, es ist unzumutbar über Zäune zu klettern.<br />
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Kein normaler Mensch begibt sich in die nähe von ungesicherten Bahngleisen, bsit Du lebenmüde?<br />
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Wie ich  Deinen Vorsrand bisher einschätze hätte er Dich doch als erster auf duiese nette Zusatzaufgabe hingewiesen - oder etwa nicht?<br />
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Gruß<br />
Burchard