1/3 Anbau von Osts und Gemüse

Begonnen von Karin Beutin, 09. April 2004, 16:29:00

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Karin Beutin

lt. der Rahmenkleingartenordnung ist mind. 1/3 Gartenfläche mit Obst- und Gemüseanbau zu versehen. Gibt es dabei eine Festlegung wieviel davon Grabeland (Gemüseanbau) und viel davon Obstanbau sein darf/muß? z.B ist es gerechtfertigt, wenn der Verein mind. 1/6 Grabeland verlangt, obwohl bei einer Fläche von 400 m² ca. 35m² Grabeland vorhanden sind und der Rest von reichlich Obstbäumen (5 große) abgedeckt werden würde, so dass die 1/3 erreicht werden

Karin

sollte natürlich Obst und Gemüse in der Überschrift heißen

Schreibliesel

2.2.<br />
Der Kleingarten ist in gutem Kulturzustand zu halten und ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Kleingärtnerische Nutzung ist gegeben, wenn der Kleingarten zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung des Pächters und seiner Angehörigen dient. Mindestens 1/3 der Gartenfläche sollte dem Anbau von Obst und Gemüse vorbehalten sein. In Fragen der kleingärtnerischen Nutzung wird dem Kleingärtner empfohlen, sich ständig weiterzubilden und die Fachberatung des Vereins zu nutzen.