Rechtsfrage

Begonnen von Lore, 27. August 2004, 08:39:00

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Lore

hallo<br />
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darf die Vorstandschaft ohne Beschluss und ohne Nachfrage auf einer Mitgliederversammlung gegen ein Vereinsmitglied ein Gerichtsverfahren einleiten ??<br />
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Wer kann dazu was sagen ??<br />
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Gruß<br />
Lore

Bernhardt

Hallo,<br />
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soweit ich weiss kommt das auf Eure Vereinssatzung an, speziell wer den Verein rechtlich vertreten darf.<br />
Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, der Vorsitzende allein, der Vorsitzende und der Stellvertreter gemeinsam und zu guter Letzt der Vorsitzende und der Stellvertreter können unabhängig voneinander den Verein vertreten.<br />
Eine Mitgliederversammlung ist meines Wissens nicht notwendig, es wäre noch wichtig den Grund für das Gerichtsverfahren zu wissen.

Lore