Rechtsfrage

Begonnen von Lore, 27. August 2004, 08:39:00

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Lore

hallo<br />
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darf die Vorstandschaft ohne Beschluss und ohne Nachfrage auf einer Mitgliederversammlung gegen ein Vereinsmitglied ein Gerichtsverfahren einleiten ??<br />
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Wer kann dazu was sagen ??<br />
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Gruß<br />
Lore

Bernhardt

Hallo,<br />
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soweit ich weiss kommt das auf Eure Vereinssatzung an, speziell wer den Verein rechtlich vertreten darf.<br />
Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, der Vorsitzende allein, der Vorsitzende und der Stellvertreter gemeinsam und zu guter Letzt der Vorsitzende und der Stellvertreter können unabhängig voneinander den Verein vertreten.<br />
Eine Mitgliederversammlung ist meines Wissens nicht notwendig, es wäre noch wichtig den Grund für das Gerichtsverfahren zu wissen.

Lore

hallo und danke Bernhardt<br />
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Lt. Satzung wird der Verein durch 2 Vorstandsmitglieder Vertreten, darunter der ertse oder zweite Vorsitzende. Aber ich glaube es geht darum ob eine Verhandlung betrieben werden darf, ohne die Mitglieder zu befragen. In der Satzung sthet außerdem, dass intern bestimmt wird dass Ausgaben die mehr als ein Monatsgehalt sind die Zustimmung des Beirates bedarf.<br />
Es geht darum, dass ich aus der Jahresabr. die Stromkosten herausgezogen habe,weil diese zu hoch abgerechnet wurden.