Rasenmähen im Schrebergarten & vieles mehr...

Begonnen von Shalou, 10. Oktober 2004, 15:53:00

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Shalou

Hallo, ich bin gerade erst auf diese Seite gelangt...-sehr informativ hier ! *großes Lob*<br />
<br />
Zu meinen Fragen:<br />
1.<br />
Lt. EU-Recht ist das Rasenmähen an Samstagen (auch in der Mittagsruhe, die es ja auch nicht mehr wirklich gibt) ausdrücklich gestattet...<br />
...in der Gartenordnung anno uralt jedoch nicht!<br />
Da sich unsere permanent nörgelnde Nachbarin mal wieder ereifert hat, hätte ich gerne gewußt ob nun das Mähen an einem Samstag durchgehend gestattet ist? Die Gartenordnung kann sich doch nicht über das derzeit gültige EU-Recht stellen, oder doch?<br />
<br />
2.<br />
Weiterhin ist jegl.motorbetriebener Verkehr in der Anlage lt. Kleingartengesetz nicht gestattet, am Eingangstor der Anlage befindet sich jedoch ein Schild mit den Uhrzeitenregeln für das Befahren der Anlage...??? Bisher sind wir also auch (nicht als einziges) zu den erlaubten Zeiten in die Anlage gefahren um größere Fuhren Häckslerabfall etc. einzuladen, nun befindet sich ein Aushang in der Anlage mit dem ausdrücklichen Verbot. Das Schild mit den Uhrzeitangaben zum Befahren hängt jedoch nach wie vor am Tor!!!-Wie ist hier zu Verfahren?<br />
<br />
3.<br />
Gibt es eine Regelung bzgl. der Versammlungen und der Protokolle daraus? Da ich aus berufl. Gründen sehr oft nicht an den Versammlungen teilnehmen kann<br />
würde mich inter. was alles besprochen wurde. Es erfolgt jedoch nie ein Aushang des Protokolls oder Zustellung/Veröffentlichung dieses Protokolls. Gehört es nicht zu den Pflichten des Vereins dieses öffentl. auszuhängen im schaukasten wenn es schon mehrere Schriftführer in diesem Verein gibt!?<br />
<br />
<br />
Lieben Gruß & Danke vorab,<br />
shalou<br />
<br />

Re(e)Bell

Hallo Shalou,<br />
leider liegts Du mit<br />
Deinen Meinung in den 3 Fragen daneben.<br />
Weder erlaubt das EU-Recht, dass durchgängige Rasenmähen an Sonnabenden, noch steht das EU Recht über den durch die Mitglieder einer Kleingartenkolonie getroffenen Regelungen.<br />
Auch ist es unzutreffend dass das Bundeskleingartengesetz das Befahren der Anlage generell untersagt. Ferner brauchen Protokolle über die Versammlungen nicht ausgehängt werden.<br />
Re(e)Bell<br />
der AB

Oswin

wann z.B Rasenmähen erlaubt ist regelt die "Neue Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung" siehe :<br />
http://www.umwelt.schleswig-holstein.de/servlet/is/24375/32neub.htm<br />
der Verein kann aber die Vertriebsverbote erweitern

Schreibliesel

"Gehört es nicht zu den Pflichten des Vereins dieses öffentl. auszuhängen im schaukasten wenn es schon mehrere Schriftführer in diesem Verein gibt!?"<br />
<br />
Nein gehört es nicht. Es gehört aber sehr wohl zu deinen Pflichten, dich über die Versammlung beim Vorstand oder einem Vereinsmitglied zu informieren, wenn du nicht an der Versammlung teilnehmen kannst. Auch solltest du das Protokoll beim Vorstand einsehen können. <br />
Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich in seiner Freizeit für den Verein. Also erwarte von ihm bitte nicht, dass er dir etwas nachträgt. Du hast Rechte, aber auch Pflichten.

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