Ausschluss/Kündigung/fristlose Kündigung

Begonnen von Andreas, 20. Dezember 2004, 21:37:00

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Andreas

Bitte um Ratschlag<br />
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Guten Tag auch,<br />
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wir haben nach einem Jahr vom Vorstand einer Kleingartenanlage folgendes Schreiben erhalten:<br />
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"X, den 21.11.2004<br />
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Kündigung !<br />
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Betr.: Stören des Vereinsfriedens durch vereinsschädigendes Verhalten<br />
Der Vorstand macht die Pachtverträge, schickt die Abmahnungen und stellt die Kündigungen aus. Am 17.08.04 erhielten Sie eine schriftliche Abmahnung, weil zu diesem Zeitpunkt Ihr Garten total verunkrautet war. Alle 5 Vorstandsmitglieder hatten das am 13.08.04 festgestellt. Alle 5 sind langjährige Kleingärtner. Sie bekamen eine Frist, bis zum 10.09.04 Ihren Garten unkrautfrei zu machen. Mit einem Schreiben an den Stadtverbnd der Kleingärtner versuchten Sie der Abmahnung zu wiedersprechen. Herr X., der Vorsitzende des Stadtverbandes der Kleingärtner teilte Ihnen mit, dass die Sache vereinsintern zu klären sei. Darauf fingen Ihre vielfältigen Beschuldigungen gegenüber dem Vorstand, insbesondere dem 1. Vorsitzenden Herrn B. an. Sie teilten Herrn X schriftlich mit, dass neun Gärten leer würden, fünf Abmahnungen wären verschickt worden. <br />
Beim Pächterwechsel von Herrn Ks Garten behaupten Sie, es wäre alles mündlich und nach Gutdünken gemacht worden. Falsche Behauptung. Es gibt einen Kaufvertrag und eine schriftliche Vereinbarung. Kopien davon liegen  beim Stadtverband. <br />
Ein gewisser Herr P L wollte einen Garten kaufen, welcher noch nicht gekündigt war. Beim Treffen mit dem Vorsitzenden rief er aus einiger Entfernung schon: Ich weiss, dass sie ausländerfeindlich sind. Auch dieses teilten Sie Herrn X mit. Herr X hat Sie des öfteren schriftlich gebeten, sich nicht in vereinsinterne Dinge einzumischen. Auch entsprechen all Ihre Behauptungen nicht  der Wahrheit. Das Ablesen der Wasseruhren stand an. 26 Gärten waren offen und begehbar, nur Ihr Garten war verschlossen. Hier musten die Ableser einen 1,20 m hohen Zaun übersteigen. Ein Aushang war 2 Wochen vorher mit Datum und Uhrzeit einzusehen. Welche Intrigen wollen Sie sich noch einfallen lassen ? Ich denke, es reicht. Deshalb hat der Vorstand und die anderen Mitglieder Ihre Kündigung beschlossen. Die Kündigung zum 01.10.05 zum Ende des kommenden Gartenjahres ist somit fristgerecht und unwiederruflich. Sollten Ihre Intrigen und falsche Behauptungen dennoch nicht aufhören, wird die Kündigung in eine fristlose Kündigung umgewandelt.<br />
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Der Vorstand"<br />
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5 Unterschriften<br />
(Kann man einer Abmahnung nicht widersprechen ? Lt Stadtverband hätte sich der Vorstand zu dem Widerspruch äussern müssen. Nach der Abmahnung erfolgte eine Innenbegehung: es wäre jetzt alles im grünen Bereich laut Vorstand. Wir gingen von 5 Kündigungen aus, weil der Fachberater uns vorwarnte: er hätte soundsoviel Schreiben unterschrieben, eines wäre auch für uns dabei...Dass jemand, der eine Wohnung will, seinen künftigen Vermieter so anmacht, ist abstrus ... Unser Garten ist zugänglich durch die Seitentür beim Nachbarn... usw usf - aber das ist jetzt Geschichte...)<br />
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1) Nach Mitgliedsbuch und Satzung des KGV hätte vorher eine Anhörung stattfinden müssen. Das ist nicht geschehen. Ist die Kündigung damit nichtig ? Oder ist das nur im Fall eines "Ausschlusses" nötig ?<br />
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2) Wir wollen den Garten mit Ablauf des Gartenjahres 2005 endgültig verlassen. Daher sind wir auch nicht an einem Schlichtungsverfahren interessiert. Wir wollen unsererseits mit Hinweis auf Punkt 1) eine eigene Kündigung aussprechen, um Rechtsklarheit zu haben für den Fall, dass dieses Schreiben keine wirksame Kündigung ist und für den Fall, dass sie nachher zurückgezogen wird, wenn wir uns längst einen neuen Garten ausgesucht haben zum Jahresende hin.<br />
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