Antrag wurde abgelehnt

Begonnen von ukay, 18. Februar 2005, 15:51:00

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ukay

Hallo zusammen,<br />
ich habe vor einigen Monaten einen Antrag auf Errichtung einer Windschutzwand an die Terrassenseite , bestehend aus herausnehmbaren Fenstern, beim Vorstand eingereicht. Der Antrag ist ohne Bergründung abgelehnt worden. Darufhin habe ich Widerspruch mit einer sehr umfangreichen Begründung eingelegt. U.a. hat der kommisarische 2. Vorsitzende eine ähnliche Wand vor ca. 1 1/2 bis 2 Jahren an seiner Terrasse errichtet.   Zu dieser zeit hatte unser 1. Vorsitzende bereits sein Amt inne. Das kann also nicht unter Besitzstandswahrung laufen. Meinen Widerspruch habe ich allerdings an den Vorstand gerichtet. War das falsch ? Muß ich Widersprüche an den Schlichter adressieren ? Muß der Vorstand nicht erst im Innenverhältnis seine Entscheidung überprüfen? Muß der Vorstand den Widerspruch an den Schlichter weiterleiten ? Ist der Schlichter überhaupt für solche Fälle zuständig ? Ich stelle diese Fragen, weil ich von November (Ablehnung und Widerspruch)bis heute nichts gehört habe. Ich weiß aber auch, dass die Schlichter nur in grösseren Abständen tagen. Der für unseren Verein zuständige Schlichter hat mir vor vor einem 3/4 Jahr in einer anderen Sache gar nicht erst geantwortet. Ich weiß nicht, was ich davon halten soll.  

Uwe

Hallo ukay<br />
Ich würde die Schlichter dann erst mal aussen vorlassen. Erkundige dich doch erstmal beim zuständigen Bauortnungsamt, ob du soetwas erichten darfst.Ist das der Fall, das du es darfst und dein 2.Vorsitzender auch sowas hat, steht dein Vorhaben nichts mehr im Wege.Da dann das Gleichheitsrecht gilt.Das heist, wenn ein Vorstandmitglied es hat, warum dann nicht auch ein normales Mitglied.<br />
Gruß Uwe

Ukay