verjährung

Begonnen von karin, 17. April 2005, 17:33:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

karin

Wie lange sind die Verjährungsfristen für eine Jahresabrechnung für wasser und strom vom Verein an ein Mitglied ??
Wer weiss was ??

Gruß
Karin

Reinhard

Laut BGB beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist.
Allerdings kann die Mitgliederversammlung vereinsintern andere Fristen festlegen.

Gruß Reinhard

karin