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Thema: Jahreshauptversammlung  (Gelesen 5,448 mal)

Lothar

  • Gast
Jahreshauptversammlung
« am: 01. August 2005, 22:54:00 »
Guten Abend!

Unser Verein hat die Standardsatzung für NRW, darin wird eine schriftliche Einladung zu den Versammlungen vorgeschrieben. Normalerweie bedeutet das, jedes Mitglied erhält eine Einladung - per Post bzw. ausgehändigt - mit der vorgesehen Tagesordnung.

Unser Vorstand hat nur einen Zettel im ausgehangen;
 ohne konkreten Tagungsort

und als Tagesordnung nur Stichworte:

Gartenordung
Heckenschnitt
Nebenkosten

Es geht also nicht daraus hervor ob irgendwelche Abstimmungen erfolgen sollen geschweige denn was eventuell beschlossen werden soll.

Außerden fehlt die Wahl eines Kassenprüfers. lt. Satzung MUSS jedes Jahr eineer der Kassenprüfen neu gewählt werden.
Das die Versammlung so nicht beschlussfähig ist ist mir klar. Nur was kann ich jetzt tun? Ich wollt eigentlich dem Vorstand das ganz vernünftig erklären aber die meinten nur "wir dürfen dass  und wenn die Mehrhait der Mitglieder kommen ist die Versammlung auch beschlussfähig"!

Kann das so richtig sein?

Wert kontrolliert eigentlich den Verein - mal abgesehen von der Mitgliederversammlung?

Würde es eurer Neinung nach Sinn machen dem Vorstand das ganze nochmals schriftlich zu unterbreiten - eventuell mit Kopie an den Verband und/oder Vereinsregister??

Arno

  • Gast
Re : Jahreshauptversammlung
« Antwort #1 am: 02. August 2005, 08:51:00 »
Moin Lothar,
die Einladung zu einer Versammlung muss nicht zwingend per Post zugestellt werden. In den meisten Vereinen erfolgt dieses durch Aushang. Allerdings sollte die Einladung schon korrekt sein, d.h. u.a fristgerecht (2 - bis 4 Wochen gem. Satzung), Ort und Zeitpunkt, Tagesordnungspunkte, bis wann können Anträge gestellt werden etc..
Fordere Dir doch einfach mal eine Mustereinladung von Eurem Landesverband an. Dieser hat eine aus meiner Sicht hervorragende Internetseite mit vielen nützlichen Infos nicht nur für "Funktionäre". Der für euch zuständige Kreisverband kann Dir aber mit Sicherheit auch weiterhelfen.
Jeder Vereinsvorstand ist gehalten bestimmte Regularien einzuhalten - die Zeiten, in denen nach "Gutsherrenart" regiert wird, sollten normalerweise vorbei sein: aber was ist heute schon normal?
Lass mal in dieser Sache wieder was von Dir hören!
Gruß
Arno

Burchard

  • Gast
Re : Jahreshauptversammlung
« Antwort #2 am: 02. August 2005, 10:36:00 »
Hallo Lothar!

Schau mal in deine Satzung - steht da wirklich nur schriftlich? Oder´ist der Aushang auch möglich - im letzteren Fall MUSS das ausdrücklich in der Satzung stehen, dann ist meist auch der Standort des Aushangs angegeben. Was die Tagsordnung betrifft - so sollten sich die Mitglieder anhand der Pubnkte auf die Sitzung vorbereiten können - ob es überhaupt jemand gibt der das auch will ? Wenn auch der Tagesordnung nicht hervorgeht, daß Abstimmung erfolgen - dann gibt es auch keine und wenn doch sind die meiner Meinung nach ungültig.




Aber wenn dein Verein so ist wie die meisten interessiert das auch keinen. Nur nicht  kümmern und blos nicht mit dem Vorstand anecken.

Lothar

  • Gast
Re : Jahreshauptversammlung
« Antwort #3 am: 15. August 2005, 10:23:00 »
Guten Morgen Arno!

Ich habe mal auf der Intrenetsite vom Landesverband Rheinland  nachgesehen - erstaml scheint das meiste recht alt zu sein und Mustereinladungen oder dergleichen habe ich nicht gefunden. Könntest Du die URL angeben wo ich die Muster finden kann?

Habe mal im Internet gesucht - da wurde immer von schriftlich - gleich Brief (nicht umbedingt mit Postzustellung) geschrieben - Aushang nur wenn das ausdrücklich in der Satzung steht.

Michael

  • Gast
Re : Jahreshauptversammlung
« Antwort #4 am: 24. November 2005, 19:30:00 »
Hallo Lothar,
man ist nur Beschlußfähig wenn die Einladungen in Verbindung mit der Tagesordnung ordungsgemäß und fristgerecht verschickt wurden. Wenn dieser Punkt erfüllt ist, ist die Anzahl der Teilnehmer unwichtig.Ihr seit dann immer Beschlußfähig.Dieses muß aber bei euch in der Satzung stehen. Was ist das nur für ein Vorstand, die solche Aussagen treffen ??? Auch vom Vorstand muß man sich nicht alles gefallen lassen, wenn dieser im Unrecht ist.

gruß

Michael

bibi

  • Gast
Jahreshauptversammlung
« Antwort #5 am: 25. März 2006, 10:20:00 »
Hallo,

bitte, wer kann mir sagen, ob die Teilnahme an der Jahreshauptversammlung Pflicht ist? Bin dermaßen mit Terminarbeit eingedeckt, dass ich kaum Zeit habe, daran teilzunehmen!

Auf Antwort freut sich bibi

bibi

  • Gast
Jahreshauptversammlung
« Antwort #6 am: 26. März 2006, 13:39:00 »
Hallo,

wer bitte kann mir sagen, ob die Teilnahme an Jahreshauptversammlung Pflicht ist? Habe sehr viel zu tun und kann da nicht hin wegen Zeitmangel.

Vielen Dank für Antwort!

bibi

 

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