Mauerwegreissen

Begonnen von Marie, 01. September 2005, 22:36:00

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Marie

Hallo Burchard
Ich habe einen Garten gekauft der Vorgänger hat seine Mauern nicht weggerissen dafür haben sie 400â,¬ einbehalten.Ich möchte sie aber gerne behalten den ein Gartenhaus ohne Mauer kann ich mir nicht vorstellen, denn das macht der Garten so echt gemütlich
Habe aber den Vertrag unterschrieben das ich die Mauern entferne,dafür bekomme ich die 400â,¬ zurück.
Wie ist das wenn ich dem Verein die 400â,¬ schenke,kann dann die Mauer dann stehen bleiben.
Es wurde beim vorherigen Garten Mitglied dieses geduldet.
Ist das jetzt neu wenn mann seinen Garten verkauft alles abzureissen.
Die Gartenhäuser wurden noch vor drei Jahren mit Mauern verkauft, da gab es keine Probleme.
Seid wann besteht das Gartengesetz alles zu entfernen, obwohl vieles genehmigt wurde.



emcy

Hallo Marie,
ich glaube, da hast Du keine Chance. Du hast den Garten mit der Auflage "gekauft", die Mauer abzureissen. Dann muss die jetzt wohl weg. Steht es vielleicht sogar im "Kaufvertrag"?
gruß emcy

Marie

Ok emcy ich bedanke mich für die Antwort bleibt uns ja dann nichst anderes über
steht auch im Vertrag
aber warum muss beim Verkauf die Mauern weg das Verstehe ich nicht
Danke emcy
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