Gartenhexe

Begonnen von JULE, 14. Oktober 2005, 17:36:00

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Eckhard

Lieber Uwe!

Gartenfreund Horst aus Bayern hat sich  viel Mühe gemacht und versucht, die Vielzahl der Möglichkeiten der Gartengestaltung im Rahmen des  BKleinGaG  tabellarisch zusammen zu fassen. Dort kann man dann seinen eigenen Garten gut prüfen.
Ein Beispiel, warum die 1/3 Regel zu starr ist: Ein Pächter hat seine Laube nur zum Unterstellen bei Regen und zur Aufbewahrung von Gartengeräten und Erntegut  genutzt..
Die Fläche der Laube würde dann ausschließlich dem Nutzanteil des Gartens zuzurechnen sein.
Das BGH Urteil von 06/2004  beurteilt nur den Gesamteindruck der Anlage. Also, kann ich in der Zeit, in der meine Kinder klein sind und die Fläche für Rasen ein paar Jahre lang größer werden lassen. Anschließend pflanze ich ein paar Obstbäume in den Rasen und die Nutzfläche  wird von Jahr zu Jahr wieder größer.
Ich habe deshalb etwas gegen starre Regeln, weil es immer noch zu viele ,,Blockwartmentalitäten" unter den Organen der Vereine gibt, die sich wie Gesetzgeber und Richter in einer Person  aufführen.
Deshalb bitte keine Regeln dazu, sondern Handreichungen (siehe die Tabellen von Horst aus Bayern)
Stell Dir vor, da ist eine Anlage mit 100 Gärten. 99 davon sind  genau ,,gedrittelt" (überall der gleich große Rasen, der mind einmal die Woche gemäht wird ) und ein Garten ohne Rasen, dafür mehr Obst, Ziergehölze, Duftsträucher, Blumenwiese, verschlungene Wege und Hügel, Terrassen, zwischen dem Gemüse auch Blumen, ein Teich, Totholzhaufen. Da kommen Pächter aus einer Versammlung, die gerade wieder mal ein paar Regeln beschlossen haben, stehen vor diesem einen Garten und fragen einander: ,,Ist denn das erlaubt?" Ein paar Tage später turnt ein" Fachberater" ohne Anmeldung mit dem Zollstock und seiner Kamera durch meinen Garten.................

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard


Uwe

Hallo Eckhard
Ich habe auch das Material von Horst bekommen. Bei mir in Verein wird nicht, wie schon gesagt, auf die Drittelregelung geachtet. Aber es sind noch drei weitere Vereine in der Nachbarschaft bzw. 112 Vereine insgesammt. Die Deligierten der 112 Vereine haben es, mit ein paar Gegenstimmen, beschlossen. Ich habe in den Nachbarvereinen ein paar Mitglieder darauf angesprochen und die finden es in Ordnung. Ich werde auf jedenfall diese Regelung in unseren Verein, flexiebel, behandeln und im Zweifelsfall das Material von Horst verwenden.

MfG Uwe

heinis kasse

hallo alle
die 1/3 regelung ist so überflüssig wie ein kropf.pate bei der abfassung der regelung waren sicherlich schwachsinn,blödsinn und unsinn, dazu noch ein schuss bürokratie.
gärten werden so unterschiedlich gestaltet wie die pächter ihre schwerpunkte setzen.
der eine möchte mehr beete, der andere mehr rasen der nächste mehr sträucher und bäume anlegen.letztlich spiegelt sich doch die interessenlage des pächters in seinem garten wieder.
wenn ich dann so die gartenbegehung mache (ein mal im jahr )und sehe mir das alles an, dann landet man so ziemlich bei einer drittelteilung,und das alles ohne vorschrift!wichtig ist ,dass der vorstand mit augenmass die kolonie führt,und nicht so unsinnige vorgaben durchsetzt die weltfremd sind.zwei dinge kann ich aber nicht dulden,verlotterte gärten und bäume die dem nachbarn die sonne
wegnehmen.
gruss
heinis kasse

Eckhard

Lieber Uwe!

Es liegt mir fern einem Pächter nahe zu legen, sich nicht an die 1/3 Regel zu halten.
Ich habe nur den Eindruck, dass es Vereinsorgane gibt, die diese vorschreiben wollen.
Das hätte juristisch keine Wirkung und braucht von keinem Pächter befolgt werden, weil eben NUR das Gesetz für diese Regeln zuständig ist.
Das wäre so, als wenn ein Vermieter im Mietvertrag etwas vorschreibt, was im Mietrecht anders geregelt ist. Dann wäre dieser Passus nichtig.
Wozu macht man sich denn die Mühe, etwas zu beschließen, was nicht anwendbar ist.
Gleichwohl denke ich,  dass durch  Diskussionen unter Gärtners darüber zur Rubrik ,,vertrauensbildende Maßnahmen" gehören und deshalb gut sind.

Alles Gute und viele Gartenjahre wünscht

Eckhard

Uwe

hallo Eckhard

Das wünsche ich dir auch und bleib gesund.

Gruß Uwe

ilex

Hallo "Heinis Kasse",

sowohl Dir als auch den vorherigen Teilnehmern kann ich im Ergebnis grundsätzlich zustimmen. Ich bin auch der Meinung, dass die meisten Vorstände "ihren Verein" schon vernünftig führen - "Ausreißer", d.h. solche, die ständig mit dem Gesetz unterm Arm durch die Gartenanlagen laufen, werden sich langfristig mit einer sturen Einstellung sowieso nicht durchsetzen. Interssant ist in diesem Fall auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu dem Thema "1/3 - Regelung". Einfach nur mal durchlesen - damit erübrigen sich viele unnötige Diskussionen.

Kommt gut über den Winter wünscht euch

Ilex

Hans

Hallo Horst,
ich wäre an deiner Ausarbeitung sehr intereesiert. Zu dem ist die 1/3 Lösung nie
machbar, auch wenn der Vorstand es will.
Zudem welcher Vorstand
gar Fachberater ist so dumm und betritt die Gartenparzelle ohne vorherige An-meldung !! Wenn er es tut, Leute dies ist Hausfriedensbruch.

Gruß Hans

ilex

Hallo Hans,

hinsichtlich der 1/3 Regelung stimme ich Dir zu - nicht aber "Betreten des Pachtgartens ohne Beisein des Pächters". In der Regel ist dieses sogar in der jeweiligen Gartenordnung pp. entsprechend geregelt, d.h. erlaubt. Und das ist -im Interesse des Vereines- auch gut so.
Von "Hausfriedensbruch" kann da nicht im entferntesten die Rede sein.
In diesem Zusammenhang ist eine andere Frage interessant: wählen wir Mitglieder unsere Vorstände nur deshalb, um sie unmittelbar danach ständig mit Vorwürfen zu überhäufen? Mit ihrer Wahl übernehmen Gartenfreunde für ihre Mitpächter Verantwortung. Sie achten - im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf- dass die Bestimmungen der von den Mitgliedern (!!!) beschlossenen Gartenordnung etc. weitestgehend eingehalten werden, sie leisten viel Arbeit im "Verborgenen" (Verwaltungskram etc.).
Ich kenne keinen Vorstand der "geil" darauf ist, in Abwesenheit de Pächter Gärten zu betreten.  

Gruß

Ilex
 

Horst

Liebe Freunde, lieber Hans;
ich habe Dir die Unterlagen gerade gesendet. Dem Beitrag von ilex soeben stimme ich voll und ganz zu: Wir machen uns sogar Gedanken, um das BKleingG für uns praktikabler auszulegen - und wir  legen uns dabei sogar mit unseren Verbänden und mit Juristen an, die oft keinen Bezug zur Praxis vor Ort haben.
Das ersieht man aus meinen Blättern und meinem Beitrag vom 20.10.

Nun zum Zutritt:
Der Kleingartenpachtvertrag ist vergleichbar mit dem Mietverttrag einer Mietwohnung und die Gartenordnung ist vergleichbar mit der Hausordnung. In jeder (?) Gartenordnung steht in etwa, dass " ...Vorstandsmitglieder berechtigt sind, den Kleingarten und die baulichen Anlagen im Beisein des Pächters zu besichtigen, soweit Anhaltspunkte vorhanden sind, dass die Gartenordnung verletzt wurde..."

In jedem guten Verein wird das jedem neuen Kleingärtner erklärt.


Im dem Sinne
euer
Horst
aus Bayern

kaffi

Bei uns in der Satzung steht daß der Vorstand oder dessen Beauftragter jeder Zeit den Garten betreten kann. Für mich ist das untragbar.Da laufen irgendwelche Leute durch den Garten und behaupten sie kämen vom Vorstand. Unser Vorstand macht bei der
Gartenbegehung auch in abwesentheit des Pächters gebrauch von dieser " Regelung ".Das mit dem Hausfriedensbruch find ich gut.
Schließlich bin ich der Pächter und muß die Pacht bezahlen.
In meine Wohnung kann der Vermieter ohne meine Genehmigung auch nicht so einfach spazieren gehen.

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