Gartenlaube

Begonnen von meier, 20. Dezember 2005, 12:33:00

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meier

Wie groß darf eine Gartenlaube sein.?
Gehört das Dach mit zur grundfläche dazu ?
Wie ist es mit einer Terrasse,gehört sie mit zur Laube auch wenn die Terrasse etwas von der Laube weg steht.?
Wie ist es mit einen Schuppen der neben einer Laube steht?

Eckhard

Liebe/r Gartenfreund/in Meier!

Das Gesetz dazu
B KleinGartengesetz

§ 3 Kleingarten und Gartenlaube
(1) Ein Kleingarten soll nicht größer als 400 Quadratmeter sein. Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens berücksichtigt werden.
(2) Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§ 29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben unberührt. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.

Frage:
Zur genauen Bewertung ist es wichtig, wie lange Laube, Vordach und Schuppen im Garten stehen.

Die sehr verbreitete  Forderung

,,Rückbau bei Pächterwechsel"

Ist grundsätzlich  unzulässig, der Einzelfall ist für die Beurteilung sehr wichtig.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhard


Horst