Benzinrasenmäher - bis 22 Uhr ???

Begonnen von Schumacher, 27. Juli 2006, 23:27:00

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Schumacher

Hallo,

in unserem Kleingarten ist es gemäß dem Vorstand erlaubt, dass bis 22 Uhr mit dem Benzinrasenmäher gearbeitet wird. Ich habe im Internet bei einem anderen Kleingartenverein in Köln gelesen, dass dort die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung gilt, wonach Rasenmähen nur bis 20 Uhr erlaubt ist.

Unser Vorstand sagt, die Regelung würde nur in reinen Wohngebieten gelten, für uns würde die allgemeine Regelung gelten, wonach man bis 22 Uhr mähen dürfte.

Frage an euch: Was ist richtig? Was gilt in anderen Kleingartenanlagen?

Liebe Grüße
MARiON

ilex

Guten Tag Marion,

da habt ihr ja eine sehr großzügige Regelung in eurer Anlage!
Bei uns ist gem. Beschluss der Mitglieder (nicht der Vorstand entscheidet alleine)um 19.00 Uhr Schluss mit Rasenmähen oder Arbeiten mit lärmverursachenden Maschinen/Geräten. Samstags sogar schon ab 14.oo Uhr - Sonntag ist Ruhetag.
Und darum geht es im Prinzip : die "Laubenpieper" haben auch ein Recht auf Ruhe und Erholung in ihrer Anlage.

Uns allen noch ein schönes Gartenjahr!


Gruß

ilex

Eckhard

Liebe