Katzen im Kleingarten

Begonnen von Eckhard, 25. August 2006, 13:11:00

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Eckhard

Liebe Kleingärtner,
neulich fand ich in meiner Region einen Aushang in einer KlGaAnlage:

Liebe Gartenfreunde ..................
.
Da sich die Katzen in unseren Anlagen immer weiter
vermehren, und die Beschwerden vieler Gartenfreunde
immer lauter werden, muss etwas geschehen.
Die bisherigen Maßnahmen haben das Problem leider
nicht behoben .
Am Sonntag den 6.8.2006 hat der Vorstand beschlossen
alles zu verbieten, was den Katzen das Leben erleichtert.
Wir haben mit dem Kreisverband gesprochen, auch sie
sehen ein Füttern und Beherbergen von diesen Katzen
als Katzenhaltung , dieses ist aber laut Satzung eindeutig
verboten. Weiterhin soll versucht werden die Katzen mit
Hilfe des Tierschutzes einzufangen und sie dann dem
Tierheim zuzuführen.
Wer sich nicht an diese Anweisung hält, wird zur
Erstattung etwaiger Folgekosten herangezogen.
Um den Tierschutz den Fang zu ermöglichen, wird den
Mitarbeitern das Betreten der Gärten , in  denen  sich
      Katzen aufhalten, erlaubt.


Der Vorstand
Auf Nachfrage bei einem Mitglied erfuhr ich, dass in   der Satzung dieses Vereins  nichts  darüber zu finden ist, außer, dass Tierhaltung beantragt werden muss.
Ich habe den Eindruck, dieser Vorstand ist nicht ausgelastet.

Frage: wenn ich in meinem Garten die Schnecken mit diesen kleinen blauen Körnern füttere oder im Winter die Vögel, ist das Tierhaltung, die erlaubt werden muß?

Die Anlage ist in einem Wohngebiet. Was würden die Katzenhalter dazusagen?

Stellen sich solche Probleme auch bei Euch?

gruß eckhard

ilex

Hallo Eckhard,

in unserem KV gibt es verbindliche Richtlinien für das Halten von Tieren in den Kleingärten.
Da heißt es u.a. dass das Halten von Hunden und Katzen in den Pachtgärten grundsätzlich verboten ist.
Damit ist für unsere Pächter alles klar und wir haben damit auch keine Probleme - sollte man meinen. Natürlich gibt es in unserer Anlage (370 Parzellen) immer wieder mal den einen oder anderen Gartenfreund, der es mit den streunenden Tieren zu gut meint...!
Allerdings haben wir aber auch Gartenfreunde, die sehr guten Kontakt zur unserer Tierauffangstelle haben...!

Zzt. sind lediglich in zwei Gärten Katzen vorhanden - und bisher regt sich niemand darüber auf - ebenso wenig, dass aus dem angrenzenden Wald Hasen und Rehe regelmäßig unsere Anlage aufsuchen, um unser Obst und Gemüse zu "verkosten". Niemandfordert vom Vorstand, die gesamte "Jägerschaft" unserer Stadt zu mobilisieren, um diese Tiere "auf Dauer" zu vertreiben!

Der von Dir erwähnte Vorstand sollte m.E. mit mehr Fingerspitzengefühl die Sache angehen - viele Ziele lassen sich damit eher erreichen.

Zu Deinen Anmerkungen bezgl. Schnecken und Winterfütterung der Vögel äußere ich mich nicht  -  zumal erkennbar ist, was Du damit zum Ausdruck bringen willst.


Ein schönes Wochenende noch wünscht


ilex

Uwe

Hallo Eckhard hallo ilex

So ein Katzenproblem kenne ich auch. Vor ca 12 Jahren haben Unbekannte junge Katzen in unseren Verein ausgesetzt. Die vermehrten sich nach nur kurze Zeit auf über 40 Tiere die dann schließlich verwilderten. Der damalige Vorstand schaltete daraufhin den Tierschutz ein, die fingen dann die Katzen in einen alten Schuppen der sich nur auf einen Garten befand. Dieser Schuppen war sozusagen ihr Sammelplatz. Die katzen wurden dann mitgenohmen und kastriert. Später wurden dann einige Katzen, die nicht vermittelt wurden, bei uns wieder ausgesetzt weil sie, wie man uns sagte, sie hier großgworden sind. Inübrigen hatten wir doch das Thema Tierhaltung im Kleingarten erst gehabt. Meine Meinung ist, Hunde anzuleinen und Katzen in der Laube halten für ein Paar Tage ist okay, aber gleich ganz verbieten find ich übertrieben. Oder meint ihr wirklich, das die vielen umherlaufenden Katzen, von mitgebrachten Katzen kommen, die vielleicht zwei oder drei tage im Garten waren. Zum Thema Vögel und Schnecken kann ich da nur eins sagen. Ich unterscheide da zwischen Nützlinge und Schädlinge, Vögel richten relativ wenig Schaden an aber welchen Nutzen haben die Schnecken. Natürlich muß man nicht gleich zur Chemiekeule greifen.

Gruß Uwe

Eckhard

Lieber Uwe, lieber ilex,
vielen Dank für Eure Stellungnahme.
Mir schien der Aspekt interessanter, dass hier ein Vorstand etwas beschließt und handelt, obwohl ihn eine Anlagen- oder Mitgliederversammlung nicht dazu beauftragt hat. (man beschließt im Vorstand), was das Vereinsrecht fordert.
Und:
Katzenhaltung im Garten setzt voraus, dass dem Pächter die Katze gehört und er sie nicht in seiner Wohnung  sondern im Garten hält. (würde er seine Hauskatze zeitweise mit in den Garten nehmen, ist das noch lange keine Katzenhaltung im Garten)
Streunende Katzen sind keine Ausnahme. Streunen gehört zum Wesen der Katzen, zu mindest der Kater. D h ich kann als Vorstand  oder Gärtner gar nicht erkennen, ob es sich nicht um eine Katze aus er Nachbarschaft handelt.
Da Katzen bekanntlich große Strecken zurücklegen und die ,,Beauftragten" autorisiert werden, bei ihrer Observierung jeden Garten ungebeten betreten dürfen, ist das m M nach ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre.
Man beruft sich auf den Kreisverband, der auf Nachfrage ein Füttern von  fremden Katzen in den Gärten als unerlaubte Katzenhaltung definiert. Das gibt ein drastische Bild von der Kompetenz eines KV aus SH.
Ich meine über Katzenstreitereien gibt es genügend  Urteile, es gibt überhaupt keinen Handlungsbedarf , es sei denn man pflegt den
vorauseilenden Gehorsam.
Hat ein Vorstand polizeiähnliche Aufgaben? Oder hat er nicht etwa genug damit zu tun, die Einhaltung des BkleinGG bei den Kleingärtnern ins rechte Bewusstsein zu rücken?
Gruß eckhard

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