Koniferen als Gartenbegrenzung

Begonnen von srapse, 08. September 2006, 16:13:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

srapse

Seit 2002 bin ich Mitglied eines Kleingartenvereins.
2003 wurden am Zaun zum Wegrand hin (nicht zum Nachbargrundstück) Koniferen gepflanzt, da andere Gartenbesitzer dies auch hatten und noch haben.
Dies wurde auch noch nie bei einer vorherigen Begehung beanstandet.
Nach erneuter Begehung in diesem Jahr (bei der ich zum 1. Mal nicht persönlich anwesend war) bekam ich vom Vorstand Folgendes schriftlich mitgeteilt:

 Innerhalb der Kleingartenanlage dürfen Koniferen nicht als/zur Gartenbegrenzung genutzt werden.
 Diese Koniferen sind aus dem Kleingarten zu entfernen.
 Bei Koniferen innerhalb des Kleingartens ist die Höhe von 1,50m einzuhalten.
 Die festgestellten Mängel sind kurzfristig bzw. bis 30.09. zu beheben bzw. abzustellen.

Da ich von diesen Vorschriften nichts wusste, bat ich schriftlich um Einsicht in die eventuellen Verordnungen (Gartenordnung des Vereins etc.) und natürlich interessierte mich auch, wieso die Koniferen erst nach 3 Jahren beanstandet wurden.
Als Antwort bekam ich ein unübersichtliches Schreiben...und angeblich ist alles im Bundeskleingartengesetz und seinen Verordnungen festgelegt.
Der Vorstand erwartet die Realisierung der Beauflagung!

Also noch mal mein Anliegen und meine Fragen
- Hätte die Beanstandung der Bepflanzung, seitens des Vorstandes, nicht schon eher erfolgen müssen?
- Nach  wie vielen Jahren oder wann gilt der „Bestandsschutz“?
- Wer trägt bzw. ersetzt mir meine Kosten? (Anschaffungskosten, Entsorgungskosten)
- Gilt gleiches Recht für Alle? ( Koniferenbepflanzung anderer Gärten)
- Habe ich ein Recht auf die gewünschte Einsichtnahme in die „Verordnungen“? (Im BKG         konnte ich nichts über Koniferenbepflanzung finden)

Ich jedenfalls, bin enttäuscht von der Vorgehensweise unseres Vorstands!!!  Aber freue mich schon auf brauchbare Antworten zu diesem Thema.
 
 Srapse

Eckhard