ordentliche Kündigung

Begonnen von chris, 25. September 2006, 14:08:00

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chris

Nach einer Abmahnung im Juni diesen Jahres wurde uns unser Kleingarten schließlich im September wg Pflegerückstand (bzw. "waldähnlichem" Zustand) zum 30. November diesen Jahres gekündigt. Wir haben natürlich gleich per Einschreiben Widerspruch eingelegt, da sich der Vorsitzende nicht an die Monatfrist von 4 Monaten gehalten hat. Die sofortige Reaktion seitens des Vorstandes folgte auf dem Fuß: Schließlich hätte er in der Abmahnung bereits mit der Kündigung gedroht (allerdings ohne Termin). Unser Einwand sei also nicht stichhaltig!
Für ihn gilt die Kündigung jedenfalls weiter. Welche Maßnahmen können wir jetzt ergreifen: Amtsgericht, Anwalt, Beschwerde beim Bezirksverband ? Wie kann man sich jetzt gegen eine verlangte Übergabe/Räumung wehren    

ilex

Hallo Chris,

kannst Du uns bitte mal hinsichtlich des bisher gelaufenen Verfahrens "ein wenig auf die Sprünge" helfen - insbesondere, wann der Vorstand welche Maßnahmen (Termine bitte) ergriffen hat.

Und... hast Du den Garten nach der Abmahnung ordnungsgemäß bewirtschaftet?


Gruß

ilex

Anemone