Richtlinien + Auflagen bei Gartenaufgabe

Begonnen von Annie, 28. November 2006, 15:37:00

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Annie

Hallo zusammen,

habe bislang vergeblich versucht die Richtlinien in Bayern für die Wertermittlung zu finden. Wäre toll, wenn mir hier Jemand weiterhelfen könnte.

Zudem würde mich interessieren, ob bereits Jemand die Erfahrung gemacht hat, dass er Pflanzen, Bäume etc. mängelfrei übernommen u. bezahlt hat, diese aber bei der eigenen Gartenaufgabe bemängelt u. mit (m.E. zu hohen) Beträgen gemindert wurden.

Herzlichen Dank!
Annie  

Eckhard

Liebe Annie,
Nur wenn, die Ergebnisse der Schätzung für die Wertermittlung als Teil Deines Pachtvertrages konkret  als bindend benannt  wurden, musste Du Dich danach richten. Andernfalls sind das nur Hilfen zum Verkauf des Inventars bei Pächterwechsel.
Bitte, ließ mal nach.
Irgendwelche Beschlüsse in Verbänden oder Vereinsorganen nach Abschluss Deines Pachtvertrages sind nicht für Dich bindend .
Gruß eckhard