Vorstand schmeißt alles hin

Begonnen von andrea, 04. Dezember 2006, 18:19:00

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andrea

Hallo,
ich habe heute erfahren, dass unser 1. Vorstand am Samstag im Streit mit unserem 2. Vorstand sein Amt hingeschmissen hat. Er scheint auch mit unserem Kassier sauer zu sein. Die genauen Umstände bekomme ich erst am Mittwoch Abend mitgeteilt ( Ich bin SChriftführerin). Also habe ich heute Nachmittag mal im Forum gestöbert, ob so etwas schon mal erörtert wurde. Ich mußte sehr weit zurück. Ich glaube im Jahr 2004 oder so konnte ich etwas ähnliches finden.
Unser Vorstand besteht aus:
1. Vorsitzender
2. Vorstizender
Kassier
SChriftführerin
Eingetragen beim Amtsgericht sind wir alle vier.
Der verbliebene Vorstand ist jetzt zu der Ansicht gekommen, dass wir jetzt erst eine Sitzung machen um das ganze Ausmass der Angelegenheit zu erörtern. Dann wäre es sicherlich sinnvoll, den zurückgetretenen 1. Vorstand einzuladen und anzuhören, was ihm so gestunken hat. Wenn er nach dem Gespräch immer noch nicht bereit ist, seinen Posten wieder anzunehmen, müssen bei der Hauptversammlung im März Neuwahlen angesetzt werden. Solange ist unser 2. Vorstand sein Stellvertreter. Was haltet Ihr davon?

Gruß Andrea

Eckhard

Hallo Andrea,
Reisende soll man nicht aufhalten.
Der Vorstand ist weiterhin handlungsfähig.
DU - Ihr - macht es sicher ohne ihn  richtig.
gruß eckhard

Scheindel

Hallo,

bei uns ist es noch schlimmer !

Der 1. und der 2. Vorstand haben das Amt nacheinander geschmissen.
Der Kassier, die Schriftführerin und der Gartenfachberater wollen sich im Januar nicht mehr zur Wahl stellen.
Wenn sich jetzt keiner meldet wird dann das Amt von einem Rechtsanwalt geleitet ?
 
Gibt es was, wo solche Sachen nachlesen werden kann ?

mfg
Scheindel
 

Gfd. Lothar

Hallo!

Bei uns ist es vor Jahren mal so gewesen, daß alle das Amt geschmissen haben. Der Bezirksverband führte die Vereinsgeschäfte kommissarisch etwa 9 Monate weiter, bis er einen neuen Vorstand gefunden hatte, der dann in einer eigens einberufenen Mitgliederversammlung von den Mitgliedern gewählt wurde. Ich hoffe ich konnte helfen.

Gruss

Gfd. Lothar

Scheindel

Danke  !

Dann warten wir mal ab.

mfg
Scheindel

Re(e)Bell

Halo andrea,

da habt ihr aber ein großes Problem, denn der restl. Vorstand ist nicht mehr beschlussfähig. siehe:
Aus Sauter, Der eingetragene Verein:
"Problematisch ist jedoch vorweg, ob der Vorstand schon dadurch beschlussunfähig wird, dass ein Vorstandsmitglied (oder mehrere) aus dem Vorstand ausscheidet und der Vorstand damit nicht mehr die satzungsmäßige Zahl von Vorstandsmitgliedern hat. Zuzustimmen ist der Auffassung, dass ein nicht vollzählig besetzter Vorstand bis zu seiner Vervollständigung - unter Umständen auch durch das Gericht - keine Beschlüsse fassen kann. Von einer Beschlussfassung kann nur gesprochen werden, wenn der Vorstand überhaupt vorhanden ist, das heißt die nach der Satzung erforderlichen Mitglieder hat."
Aus Bamberger/Roth (Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch) zu § 28 BGB: Die Beschlussfähigkeit setzt immer voraus, dass alle Vorstandsämter, welche die Satzung vorsieht, besetzt sind.

Den Vorschlag, den Bezirks/Landesverband um Hilfe zu bitten würde ich schnellstens aufgreifen. Die gestzliche Regelung bedeutet in euerem Falle, dass vom Vereinsregister ein Notvorstand eingesetzt wird. Dies könnte der Bezirks/Landesverband sein. Dieser hat dann nur die Aufgabe, eine Versammlung zu organisieren, damit wieder ein ordentlicher Vorstand gewählt wird.

Gruß Re(e)Bell


Schloof

Hallo Gartenfreunde,ich war einmal Vorstandsmitglied (1. Schrift-führer. Der im März neugewählte Vorstand, die Satzung stammt von
1979, lehnt die Anwendung des BKleingG ab. Dies war auch der Grund, weshalb ich meinen Posten niederlegte. Während meiner
Zugehörigkeit zum Vorstand sind einige Beschlüsse einstimmig gefasst worden, die aber bis zum heutigen Tag nicht umgesetzt
worden sind.
Meine Frage ist nun, kann ich als zurückgetretenes Vorstandsmitglied diese bisher nicht umgesetzten Beschlüsse
in Form eines Antrages zur Jahreshauptversammlung anmahnen.
Ich möchte vermeiden, dass mir "Hochverrat" vorgeworfen werden kann und somit u.U. einen Kündigungsgrund liefere.

Gruß

Schloof

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