Hallo Viola, Uwe,
Der Beitrag von ilex -
,,Dein Eindruck, die sog. "Kleingartengesetz-Versteher" oder die "alten Hasen" machen Dich "nieder", ist verkehrt. Jeder drückt sich aus so gut er es kann und hat dabei nicht die Absicht, jemanden "niederzumachen".
Also - verzweilfle nicht und lass Dir erst recht nicht "Angst und Bange" machen vor den Teilnehmern in diesem oder einem anderen Forum! Nichts wird so heiß gegessen...!"
- ist als Motto für Alle sicher hilfreich.
Beunruhigend für mich sind nicht Gesetze und Verordnungen, eher beunruhigend empfinde ich oft den ,,Gesunden Menschenverstand", wenn er als Ersatz für Recht und Ordnung gelten soll. Dann bestimmen Mehrheiten schnell über Minderheiten
Gerade weil die Verhältnisse im Kleingarten zu 99 % durch Gesetze klargestellt sind, hat der jeweilige Vorstand fasst nichts mehr zu entscheiden.
Beispiel:
Bei Pacht des Gartens erkennen Verpächter und Pächter die Gesetze und Ordnungen durch Unterschrift an. Ab dann muß ich nur noch dort nachlesen oder bei Kundigen nachfragen.
Sobald aber ein Vereins- oder Verbandsversammlungsbeschluß den Pächtern zusätzliche Regeln über die Nutzung ihres Gartens auferlegen will, versucht er die vorhandenen Gesetze zu ändern. Das darf er nicht und ist auch nicht nötig.
Die Gesetze sind seit Bestehen der BRD Minderheitenschutz.
Die Fragen sind hier oft falsch gestellt: ,,Mein Nachbar macht das und das, wie heißt der §, der sagt, das er das nicht darf" oder ,,Ich will das und das bauen, wo ist der §, der mir das gestattet".
Ich habe in diesen Foren sehr viel durch lesen gelernt und glaube, das der Meinungsaustausch wegen der Verbesserungswürdigkeit im Kleingartenwesen sehr notwendig ist.
Je mehr ich versuche, Unklarheiten in der Anwendung und Auslegung der § zu beseitigen, um so ruhiger und entspannter kann das Leben im Garten oder mit den Nachbarn doch erst werden.
Voraussetzung ist auch, das ich eine andere Auffassung nicht als persönliche Infragestellung auffasse.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard