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Thema: Der Erbe will den Garten nicht räumen!  (Gelesen 12,059 mal)

Eckhard

  • Gast
Re : Warteliste und Entscheidungsfreiheit
« Antwort #15 am: 04. März 2007, 11:19:00 »
Hallo d beltz,
 Du merkst, die alten Hasen aus den Vorständen hier sind manchmal etwas fantasielos.

Natürlich gibt  keinen  Pachtverträge auf Zeit.
Es gibt aber die Regel, dass, wenn ein scheidender Pächter keinen Nachfolger hat, er bis zum neuen Vertrag den Garten in Schuss halten muß und eine Entschädigung i H d Pacht zahlt.

Wenn es  in diesem Fall nicht von Neupächtern wimmelt, gäbe es genügend Spielraum, so denn man will, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

gruß eckhard

Hans

  • Gast
Re : Warteliste und Entscheidungsfreiheit
« Antwort #16 am: 05. März 2007, 17:54:00 »
Lieber Eckhard,

Dein letzter Beitrag veranlaßt mich, etwas vom Thema des Threads abzuschweifen, denn:

Wo steht denn, dass der alte Pächter nach Ablauf des Pachtvertrages  v e r p f l i c h t e t  ist, den Garten in Ordnung zu halten?
Wenn das ein Verein in den Pachtvertrag aufgenommen hat, halte ich das für bedenklich. Es ist der blanke Unsinn. Ein beendeter Vertrag, sei es durch Tod oder Kündigung begründet keine Pflicht zur Bewirtschaftung mehr. Es kann (muß aber nicht) eine Frist zur Beräumung eingeräumt werden mit nachfolgender entschädigungsloser Übergabe der Fläche an den Verein - verbunden mit Zahlung eines Nutzungsentgeltes (oder Verwaltungsgebühr). Es sei denn der Garten kann noch verkauft werden.
Die von Dir kreierte Version hätte zur Folge, dass ein abgebender Pächter u.U. noch Jahre lang die Pflicht zur Instandhaltung hätte, wenn sich kein neuer Pächter für die Fläche findet. Das geht weit an einem gesunden Rechtsempfinden vorbei!
Soviel dazu. Entschuldigt bitte die Abschweifung. Vielleicht ist aber das Thema einen eigenen Thread wert.

Grüße aus Dresden

Hans

Eckhard

  • Gast
Re : Warteliste und Entscheidungsfreiheit
« Antwort #17 am: 05. März 2007, 18:25:00 »
Hallo Hans,
ein ungepflegter Garten ist schwer neu zu verpachten .
Auch sollte jeder seinen Garten so abgeben, wie er ihn übernommen hat.
Es gibt Dinge, die macht man, aus Höflichkeit.
Es besteht auch keine rechtliche Notwendigkeit  zu grüßen.

Ich meine, es ist einfacher und billiger einen Pachtgarten aufgeklart neu zu verpachten, als ihn
 einfach liegen zu lassen, um ihn dann gezwungener Maßen von allem Inventar zu räumen.

gruß eckhard

 

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