Wasserleitung

Begonnen von Rolf-Dieter Butschke, 19. März 2007, 18:29:00

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Rolf-Dieter Butschke

Hallo,
in einem Streitgespräch geht es darum, dass der Verein für die Wasserleitung nur bis maximal 50cm in den Pachtgarten hinein verantwortlich ist und somit mögliche Reparaturen auszuführen hat!? Ist der Verein auch für das Hauptventil im Pachtgarten verantworlich, oder muss der Pächter bei einem Defekt für ein neues Ventil sorge tragen?

Eckhard

Lieber Rolf Dieter,
wer hat den Schieber bezahlt?
Was sagt  Dein Pachtvertrag darüber aus?
Alle Pächter müssen gleich behandelt werden.
Normal müsste der Verein, der die Wasserverteilung unterhält dafür sorgen . Das schafft klare Verhältnisse.
Wenn Du ihn bezahlen würdest, könntest Du ihn bei Kündigung mitnehmen.
Wo ein guter Wille ist, ist auch ein guter Weg.

gruß eckhard

Viola

Hallo Rolf-Dieter, um was geht es jetzt eigentlich genau ?

Habe mir jetzt mal MEINE  "Wasserlieferungsbedingungen" durchgelesen, aber zu Deiner Frage nichts gefunden.

Für das Hauptventil IM GARTEN bist meiner Meinung nach DU verantwortlich.

---Wartung
Bei Abschluß des Hauptschiebers im Spätherbst müssen die Durchlaufventile zur Hauptleitung auf jeder Parzelle geöffnet werden, damit sich die Hauptwasserleitung entleeren kann.---

Wir hatten beim letzten Mal "Wasser an" das Problem : Anschlüs