Eine Kündigung und kein Nachfolger

Begonnen von Schreibliesel, 22. April 2007, 20:01:00

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Schreibliesel

Hans warf in einem anderen Thread ein interessantes Thema auf, welches auch Wert ist, diskutiert zu werden. Ich kopiere zunächst  einmal den Text von Hans in diesen Post u. werde später noch meine Meinung dazu schreiben.

Zitat:

"Lieber Eckhard,

Dein letzter Beitrag veranlaßt mich, etwas vom Thema des Threads abzuschweifen, denn:

Wo steht denn, dass der alte Pächter nach Ablauf des Pachtvertrages v e r p f l i c h t e t ist, den Garten in Ordnung zu halten?
Wenn das ein Verein in den Pachtvertrag aufgenommen hat, halte ich das für bedenklich. Es ist der blanke Unsinn. Ein beendeter Vertrag, sei es durch Tod oder Kündigung begründet keine Pflicht zur Bewirtschaftung mehr. Es kann (muß aber nicht) eine Frist zur Beräumung eingeräumt werden mit nachfolgender entschädigungsloser Übergabe der Fläche an den Verein - verbunden mit Zahlung eines Nutzungsentgeltes (oder Verwaltungsgebühr). Es sei denn der Garten kann noch verkauft werden.
Die von Dir kreierte Version hätte zur Folge, dass ein abgebender Pächter u.U. noch Jahre lang die Pflicht zur Instandhaltung hätte, wenn sich kein neuer Pächter für die Fläche findet. Das geht weit an einem gesunden Rechtsempfinden vorbei!
Soviel dazu. Entschuldigt bitte die Abschweifung. Vielleicht ist aber das Thema einen eigenen Thread wert.

Grüße aus Dresden

Hans"

Re(e)Bell

Hallo Schreibliesel,
ich denke in dem Beitrag von "Hans" sind einige Punkte aus rechtlicher Sicht nicht ausführlich genug dargestellt.
Wodurch enden die Pflichten aus einem Pachtvertrag ?
Zunächst zunächt muß eine rechtliche Beednigung erfolgen (Kündigung, Aufhebungsvertrag , Toid o.a.). Dnach muß aber