Nachweis der Kleingarteneigenschaft vor Gericht

Begonnen von Hans, 25. Oktober 2007, 18:57:00

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Hans

Hallo Gartenfreunde,

im Mai dieses Jahres erhielten wir ein Schreiben unseres Stadtvorstandes mit dem Betreff siehe oben.
Grundtenor: Für den Nachweis der Kleingarteneigenschaft eines Vereins genügt es nicht, den derzeitigen Zustand nachzuweisen
(1/3 kleingärtnerische Nutzung, Vorhandensein von Gemeinschaftseinrichtungen, fachliche Schulung der Mitglieder usw usw), sonders es ist nachzuweisen, daß es sich bei der Kleingartenanlage bereits zu Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundeskleingartengesetzes (1.4.1983 alte Bundesländer
3.10.1990 neue Bundesländer) um eine Kleingartenanlage im Sinne dieses Gesetzes gehandelt hat.
Dies ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16.12.1999.
Damit bedarf der Sachverhalt keiner Diskussion, wohl aber der Überlegung des Vorstande, was zu tun ist, damit der Verein im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung den geforderten Nachweis erbringen kann.
Das ist insofern schwierig als auf vielen Parzellen inzwischen ein Pächterwechsel erfolgte und ein Großteil der damaligen
Pächter nicht mehr erreichbar oder nicht mehr am Leben ist.
Wir haben daraufhin nach intensiver Aufklärung der Mitglieder
durch Aushang und persönliche Gespräche für jede Parzelle eine
eidesstattliche Versicherung zu Papier gebracht - abgegeben vom Pächter oder, falls dieser nicht mehr erreichbar, vom Nachbarn oder einem Vorstandsmitglied, mittels derer die kleingärtnerische Nutzung dieser Parzelle zum o.a. Zeitpunkt belegt wird.
Formblätter hierfür können über:
   http.//www.kleingarten-bund.de/fachthemen/rechtliches/
   index/php        
abgerufen werden.

Ein Haufen Arbeit! Aber es ist beruhigend das hinter sich gebracht zu haben.
Obwohl: Vor Gericht und auf hoher See ist man .........

 viel Erfolg, liebe Vorstände!

Hans