Liebe Freunde,
einiges zum Thema:
Siem lächeln und grüssen, auch wenns schwer fällt.
Bitte mehr Fakten für uns Aussenstehende:
Warum hat die Stadt eure Anlage wie bewertet?
Zu kritisch? Zu negativ?
Wie bist du per Aushang "angeprangert" worden?
Öffentliche Verdächtigungen sind nicht hinnehmbar,
erst recht nicht schriftlich durch Aushang!
An eurem Tisch bezog sich das "Buh" nur auf euch am Tisch?
Da hätte ihrerseits ein Ordnungsruf und eine Entschuldigung eurerseits genügt.
Leute, die in einem Kleingartenverein ein Amt übernnehmen,
müssten schon vorher wissen, dass sie manchmal "angegriffen" werden. Es gibt eben Vor- und Nachteile unserer vereinsrechtlichen Selbstverwaltung. Da kommt es manchmal vor, daß der nette Gartennachbar dann nicht mehr so nett ist, z. B. aus Überforderung, Überheblichkeit, wegen Mist der Vorgänger usw. usw. Es kann auch sein, dass gelästert wird: Ätsch, da hast du es jetzt!
BKleingG § 8: Fristlose Kündigung des Kleingartenpachtvertrages.
Abs. 1.: Nach Mahnung.
Abs, 2.: Mahnung nicht nötig, weil " ... so schwerwiegende ...
... insbesondere ... -gemeinschaft ... so nachhaltig ... nicht zugemutet werden kann."
Da braucht man schon stichhaltige Begründung!
Wie kommt ihr bei diesem "Fall" auf § 9?
Bei uns kann der 1. Vorsitzende erst nach einstimmingem Beschluss der Vorstandsmitglieder kündigen, fristlos oder normal.
Privatkrieg ist fast ausgeschlossen.
Die Mitgliedschaft ohne Garten ist nicht im BKleingG.
Das muss man in der Satzung regeln.
Man kann dort ähnlich § 8 formulieren.
Euer Horst