Nachweis der Kleingarteneigenschaft vor Gericht

Begonnen von Hans, 25. Oktober 2007, 18:57:00

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Hans

Hallo Gartenfreunde,

im Mai dieses Jahres erhielten wir ein Schreiben unseres Stadtvorstandes mit dem Betreff siehe oben.
Grundtenor: Für den Nachweis der Kleingarteneigenschaft eines Vereins genügt es nicht, den derzeitigen Zustand nachzuweisen
(1/3 kleingärtnerische Nutzung, Vorhandensein von Gemeinschaftseinrichtungen, fachliche Schulung der Mitglieder usw usw), sonders es ist nachzuweisen, daß es sich bei der Kleingartenanlage bereits zu Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundeskleingartengesetzes (1.4.1983 alte Bundesländer
3.10.1990 neue Bundesländer) um eine Kleingartenanlage im Sinne dieses Gesetzes gehandelt hat.
Dies ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16.12.1999.
Damit bedarf der Sachverhalt keiner Diskussion, wohl aber der Überlegung des Vorstande, was zu tun ist, damit der Verein im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung den geforderten Nachweis erbringen kann.
Das ist insofern schwierig als auf vielen Parzellen inzwischen ein Pächterwechsel erfolgte und ein Großteil der damaligen
Pächter nicht mehr erreichbar oder nicht mehr am Leben ist.
Wir haben daraufhin nach intensiver Aufklärung der Mitglieder
durch Aushang und persönliche Gespräche für jede Parzelle eine
eidesstattliche Versicherung zu Papier gebracht - abgegeben vom Pächter oder, falls dieser nicht mehr erreichbar, vom Nachbarn oder einem Vorstandsmitglied, mittels derer die kleingärtnerische Nutzung dieser Parzelle zum o.a. Zeitpunkt belegt wird.
Formblätter hierfür können über:
   http.//www.kleingarten-bund.de/fachthemen/rechtliches/
   index/php        
abgerufen werden.

Ein Haufen Arbeit! Aber es ist beruhigend das hinter sich gebracht zu haben.
Obwohl: Vor Gericht und auf hoher See ist man .........

 viel Erfolg, liebe Vorstände!

Hans

Eckhard

Das ganze ist seit langem au der BDG hp Thema - nur kümmert sich man offensichtlich erst, wenn die Anfrage kommt.
Da soll keiner sagen, er hätte nichts gewusst.

heinis kasse

hallo alle gartenfreunde,
ich denke mir hans'gartenverein soll vom gartenland zu bauland
umfunktioniert werden.
man fängt erst einmal ganz klein an und prüft ob denn auch
gesetzestreue vorliegt.
vielfach sicherlich nicht.
und dann haben einige bau spekulanten im konsens mit helfern in
den entsprechenden öffentlichen anstalten schon einmal den finger in der offenen flanke.
lobby arbeit permanent betrieben ,mit der aussicht auf bessere
rendite für das umgewandelte gartenland zu bauland ,besiegeln dann das aus für den kleingartenverein.
was zählt schon ein kleingärtner gegen einen spekulanten der rendite verspricht! und hält?

schönes gärtnern wünscht
heinis kasse


Eckhard

Was lehrt uns das?

Nicht ins allgemeine Gejammer einstimmen, sondern rechtzeitig, in Ruhe, ohne Druck die Schularbeiten machen!
Nicht der böse Investor ist Schuld, sondern die Vorstände, die sich mit jedem Mist befassen(zB Abmahnung an den Gärtner  schicken, weil da eine Brennessel in der der Hecke ist) anstatt solche langfristigen Absicherungen anzugehen.

Hans

Hallo Gartenfreunde,

Heini hat zwar recht, aber das nützt niemandem - wir müssen was tun - und zwar rechtzeitig!
So besehen sind wir unserem Stadtvorstand dankbar für den Hinweis und haben reagiert, bevor es noch schwieriger wird, an die erforderlichen Informationen zu gelangen.
Da bin ich mit Eckhard einer Meinung (wenn wir die Brennessel mal ausklammern).
Übrigens: Das Gartenjahr neigt sich dem Ende zu - da wird es in den Foren hoffentlich wieder ein bißchen lebendiger.

viele Grüße

Hans


ilex

Hallo Hans,

just in diesen Tagen sind die Vorstände innerhalb unseres Kreisvereines gebeten worden, einen Nachweis zu erbringen, dass zum Zeitpunkt des Inkrafttretens BKlG (1983) bzw. Regelung "Neue Bd.-Länder" (1990) die Kleingartenanlage als solche bereits vorhanden war etc.. Dazu soll ein ähnlicher Vordruck nach dem Muster "Bund" (siehe Beitrag Hans) verwendet werden.
Wir sehen die Sache momentan etwas lockerer - wir bestätigen letztendlich unsere seit jeher bestehende "Kleingarteneigenschaft" und "heften" sie für spätere Fälle ab...!

Die Bedenken von Heinis Kasse kann man aber auch teilen - wenn es Stadtplanern darum geht, attraktive Flächen zu suchen, fangen sie meist bei den zunächst "Schwächeren" an - Beispiele aus Hambutg und Flensburg verdeutlichen, wie mit uns umgegangen wird, wenn wir nicht vorbeugend tätig werden.

Wir sind dabei!


Gruß


ilex

Hans

Hallo Ilex,

die Angelegenheit "locker" d.h. nicht so verbissen zu sehen ist gut. Wenn Ihr Euch aber die Ausführungen von RA Duckstein genauer vornehmt, werdet Ihr entnehmen können, daß es eben
NICHT reicht, den aktuellen Nachweis zu erbringen, sondern "zur tatsächlichen Nutzung am. 03.10.1990 (01.04.1983) vorzutragen".
Da wir davon ausgehen können, daß wir nicht schon übermorgen mit dem Gericht zu tun haben werden, können wir uns die Zeit dazu nehmen es gut vorzubereiten und gründlich zu tun. Dazu bietet sich die jährliche Gartenbegehung an. Bei uns war es aus diesem Anlaß die längste Begehung seit langem. Sie zog sich über fast 3 Wochen hin. Das Erfreulichste dabei war: keiner hat gemosert, und trotz aller Gründlichkeit gab es keine größeren Beanstandungen. Da macht Vorstandsarbeit doch Spaß!

viele Grüße

Hans
 

ilex

Hallo Hans,

mit dem "locker sehen" habe ich in der Tat etwas falsches zum Ausdruck gebracht - ich sehe den Ernst der Lage schon. Wie werden bloß zzt.  n i c h t  überprüft, so dass wir nicht unter Termindruck Nachweise erbringen müssen - so wie es wohl euch ergangen ist.

Ich möchte an dieser Stelle eh´mal zum Ausdruck bringen, dass ich die Beiträge auch dahingehend "prüfe", unsere Vorstandsarbeit zu optimieren - ich nutze einfach die Erfahrungen anderer Vereine(am liebsten die Positiven), um  bei uns unnötigen Streit zu vermeiden.
Ich hoffe, dass Dein (Eröffnungs-)Beitrag möglichst viele Vorstände "aufweckt"...!

Auf jeden Fall freue ich mich auch weiter auf Deine sachlichen Beiträge!

Viele Grüße aus S.-H.

ilex

Horst

Liebe Freunde,

bezüglich der kleingärtnerischen Nutzung habe ich schon vor Jahren alternative Interpretationen der entschprechenden §§ des BKleingG als Teile meiner Reihe "Hilfsmittel für die Vereinsarbeit" erarbeitet. Einige von euch kennen ältere Versionen. Leider sind mir vor zwei Jahren durch einen Crash Adressen verloren gegangen. Wer möchte kann mittels E-Mail über www.l-b-k.de/vereine.php, dann über Stadt und Bogen Kontakt mit mir aufnehmen. Ich könnte dann die Blätter mit dem aktuellen Stand übersenden.

Das Formular von RA Duckstein für den Kleingarten scheint juristisch vertretbar zu sein. Es ist aber für uns zu theoretisch, weil nur juristisch. Die Zuordnung der Dinge des Kleingartens ist schwierig.
Dazu auch nähreres nach Kontakt mir mir.

Euer
Horst

Hans

Hallo Horst,

würde mich interessieren - weiß nur nicht wie ich dahin komme.
Auf der Seite Eures Landesverbande finde ich keinen entsprechenden Weg.
Wohl aber habe ich mir "Die 10 Gebote (und Verbote) des Kleingärtners" heruntergeladen. Die kommen in unseren Vereinsschaukasten.
Am liebsten würde ich sie erweitern um:
"Du sollst nicht begehren die Kirsche aus Nachbars Garten"

viele Grüße

Hans

Horst

Grüßt euch,
als Ergänzung zu meinem Beitrag oben vom 30.10.
kommt ihr vielleicht auf folgendem Weg
besser zu mir:
Sucht die Seite "Vereine" des LV Bayerischer Kleingärtner,
z.B. mit www.l-b-k.de/vereine.php
Dort weiter zu "Oberpfalz/Niederbayern".
In der Zeile mit "Bogen - KGV Bogen"
das Kuvert-Symbol anklicken unter "E-Mail".
(Ganz offen möchte ich meine Adresse doch nicht veröffentlichen.)

Bis bald
Horst

Hans

Dank an alle für Eure Meinungen und Informationen.
Danke, Horst, für die Übermittlung der Unterlagen, die mich noch eine Weile beschäftigen werden.

viele Grüße aus Dresden

Hans

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