Frage an die Schätzer unter Euch

Begonnen von Viola, 08. Januar 2008, 18:14:00

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Viola

Hallo zusammen,

ein Gartenfreund muß leider aus Krankheits/Altersgründen seine Parzelle aufgeben.

Vorhanden auf der Parzelle ist auch ein Gewächshaus mit einer Grundfläche von 4m2,für das leider keine Baugenehmigung vorliegt.Das Stahlfundament ist wegen der besseren Standfestigkeit in ein Betonfundament eingegossen.
Wie ist das jetzt:

der Schätzer sagt: entfernen, da keine Baugenehmigung vorliegt.

Ich bin jetzt mal ein wenig im Internet unterwegs gewesen mit dem Fazit:

Sonstige bauliche Anlagen

Neben einer zulässig großen Laube können,auch wenn es an einer Baugenehmigung fehlt,bewertet werden

- 1 Gewächshaus, max. 7m2, Firsthöhe 2,2m

Richtwert 2,00€ je Kubikmeter des umbauten Raumes, max. €300 je Baukörper.

Dem scheidenden Gartenfreund geht es NICHT um eine Höherbewertung der Parzelle, seiner Meinung nach gehört gerade ein Gewächshaus zur kleingärtnerischen Nutzung der Parzelle.
Entfernen oder nicht ?
Was meint Ihr?

Viola



 




Re(e)Bell

Hallo Vio