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Thema: Wegfall geleisteter Arbeitsstd.  (Gelesen 5,604 mal)

Manfred

  • Gast
Wegfall geleisteter Arbeitsstd.
« am: 06. Juni 2009, 08:10:00 »
Hallo liebe Gartenfreunde,mein Name ist Manfred und ich habe eine Frage?
In den Jahren von 1999-2005 habe ich in unserer Kolonie über 100 Std.Gemeinschaftsarbeit verrichtet.(mehrere Lauben an die Stromversorgung angeschlossen,für den Laubenanbau habe ich eine Woche Überstd abgebummelt,Glastürkühlschrank und Eistruhe repariert,Material kam ausschließlich von mir ohne Entgeld,alle Zähler und Fi-Schalter in den Lauben überprüft und defekte ausgewechselt,zum Selbstkostenpreis abgegeben,weil einige Zähler im Ruhezustand rückwärts liefen habe ich der Stromgemeinschaft ca 300,00DM Einnahmen beschert,die sonst von der Allgemeinheit getragen wurden.)
Zu diesen Arbeiten wurde ich immer vom damaligen 2.ten Vorsitzenden eingeteilt.
Wir brauchen nur 4 Std Gemeinschaftsarbeit,Im Jahr, zu leisten oder sie mit 25 Euro pro Std vergüten.
Seit 2005 mache ich keine Gemeinschaftsarbeit mehr,wegen einem Disbut mit dem 2.ten Vorsitzenden.
Nun ist unser erster Vorsitzender überraschend gestorben und der 2.te ist erster geworden.
Sofort wurde ich auf den Plan zur Gemeinschaftsarbeit gesetzt.Nach einem gespräch mit dem Vorsitzenden wurde mir mit geteilt,daß früher geleistete Arbeiten von dem neuen Vorstand nicht mehr anerkannt werden.
Meine Frage,ist das rechtens?
Ich verbleibe mit freundl.Gut Grün,Manfred.

Uwe

  • Gast
Re : Wegfall geleisteter Arbeitsstd.
« Antwort #1 am: 06. Juni 2009, 18:07:00 »
Hallo Manfred

Wenn die Satzung oder ein Versammlungsbeschluß nichts über ein verbleib der überzähligen Arbeitsstunden aussagt ist es leider so das diese Stunden verfallen. Ich persönlich finde es sehr unhöflich, um nicht gleich von eine Frechheit zu sprechen, von dein Vorsitzenden das deine Leistung nicht mehr anerkannt werden. Bei uns im Verein werden Handwerker, wie z.B. Dachdecker, Maurer und Elektriker für derartige Tätigkeiten eingesetzt. da ist es auch mal egal ob ihre Dienste mal ein oder zwei Jahre nicht benötigt werden d.h. Sie brauchen für ihre Fehlstunden nicht bezahlen. Ich kann dir nur folgenden Ratschlag geben: Nehme an die normale Gemeinschaftsarbeit teil und mache eine Zeit lang keine Elektroarbeiten mehr für den Verein. Solltest du der einzige Elektriker sein wird der Vorstand es irgendwann merken.

Gruß Uwe

Gerhard

  • Gast
Re : Wegfall geleisteter Arbeitsstd.
« Antwort #2 am: 07. Juni 2009, 13:40:00 »
Die Regelung der Gemeinschaftsarbeit wird doch jedes Jahr von der Mitgliederversammung festgesetzt.
Mach doch mal einen anderen Vorschlag!
Ich schreib einmal wie das bei uns ist:
In der Anlage mit 125 Gärten, Vereinshaus, Kinderspielplatz, 3 Parkplätze, gepflasterte Wege, Außenzäüne, Flutgräben, Stromanschlüsse usw.
Um das alles sauber undin Ordnung zu halten benötigen wir jährlich ca. 1200 Arbeitsstunden.

Es wurde also bestimmt, dass jeder Gartenbesitzer 10 Stunden leisten muss. Bei Nichterfüllung ist ein Ersatzgeld von 6 € je Std zu zahlen. Bei Überstungen erfolgt eine Gutschrift von 5 € p. Std.
Wir haben dadurch immer genügend Helfer!
Im letzten Jahr habeb ca. 65 Gatenbesitzer Stunden abgeleistet, dabei etwa 400 Überstunden. 60 haben gezahlt.
Es ist sogar noch etwas übrig geblieben.

Das machen wir jetzt seit 30 Jahren so!

Wollt Ihr den Garten sehen?
www.schrebergarten-bebra.de

Viele Grüße aus Hessen

Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.
Der Mensch der sieht, dass ist wichtig, nichts ist ganz falsch und nichts ist ganz richtig.
Eugen Roth


Hans

  • Gast
Re : Wegfall geleisteter Arbeitsstd.
« Antwort #3 am: 07. Juni 2009, 18:33:00 »
Hallo Manfred,

stelle in der nächsten Mitgliederversammlung den Antrag, sie möge beschließen, dass zusätzlich geleistete Stunden ins neue Jahr übernommen können.
Ohne eine solchen Mitgliederbeschluss geht gar nichts.
Persönliche Dinge dürfen in solchen Angelegenheiten keine Rolle spielen..

Hans

Viola

  • Gast
Re : Wegfall geleisteter Arbeitsstd.
« Antwort #4 am: 08. Juni 2009, 22:48:00 »
Hallo Gerhard,
mit Interesse habe ich mir Eure Gartenbilder angesehen und auch Eure Gartenordnung durchgelesen. Aber meiner Meinung nach passt doch da einiges nicht zusammen
-auf Versiegelung der Gartenfläche ist zu verzichten, aber breit zugepflasterte Hauptwege, man muß nicht mit dem Auto bis vor die Gartenpforte vorfahren, wie wäre es mit einem "Schubkarren-Parkplatz"?
Und wie darf ich das denn verstehen:
-"auf die Anpflanzung giftiger oder sonstiger gefährlicher Pflanzen (siehe Anhang Liste) ist zu verzichten"
-Krokus und Tulpe:schön, wenn sie endlich da sind, das Gartenjahr beginnt!!
-Kartoffeln: machen den Boden locker und sind selbstangebaut besonders lecker
-einige der aufgeführten Gehölze sind für den Vogelschutz und Nistmöglichkeiten besonders wertvoll, aber bei Euch nicht erwünscht?
-Efeu: mein Nachbar hat die Laube damit zuwachsen lassen, im 3.Jahr brütet dort "Sein" Zaunkönig
Sorry, aber das ist mir gerade so aufgefallen, wenn Eure Gartenordnung das so festschreibt und die Gartenfreunde damit einverstanden sind, nehme ich meine Kritik gerne zurück, aber vielleicht sollte man einige Sachen überdenken.
Gruß Viola
PS:in meiner Clematis brütet ein Rotkehlchen.
-

Gerhard

  • Gast
Re : Wegfall geleisteter Arbeitsstd.
« Antwort #5 am: 10. Juni 2009, 00:55:00 »
Hallo Viola!

Da hat du die Bilder falsch bewertet.
Es gibt nur einen Hauptweg der von Autos bedahren werden kann und der führt zum Parkplatz und zum Vereinshaus. Die Wege, die auf den Bildern zu sehen sind, sind nicht für PKW befahrbar.
An den Zugängen sind Pfosten.

Versiegelt? Unsere Anlage ist sehr groß und fast eben. Wasser läuft nur sehr schwer ab. Die Verbundsteine nehmen wasser sehr gut auf. selbt nach schwerem regen ist der Weg nach Minuten wieder trocken. Wir haben auch Rollstuhlfahrer und andere Gärtner mit Behinderung. Bei Regen sparen wir Gummischuhe.
Die  Anlage besteht seit 81 Jahren! Und so lange gibt es auch die Gartenordnung. Wir finden sie ok.

Aber hier geht es doch um Arbeitsstunden!
25 € Strafgeld finde ich übertrieben und nur eine Geldquelle für den Verein. Wichtig ist, dass die Arbeit gemacht wird und das klappt nach unserer Methode ganz gut.

Wünsche allen ein gutes Gartenjahr
Gerhard

Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.
Ich hätte gerne eine eigene Meinung. Aber mir fallen nur fremde ein. Und die will ich nicht.
(Unbekannt)

Gerhard

  • Gast
Re : Wegfall geleisteter Arbeitsstd.
« Antwort #6 am: 10. Juni 2009, 01:07:00 »
Noch eine Ergänzung zu den "giftigen und gefährliche Pflanzen" auf die verzichtet werden soll.
In der Liste in der Gartenordnung ist lediglich dargestellt, wie und was giftig oder auch nicht giftig ist.
Der Gärtner entscheidet danach, auf was er verzichtet. Faustregel: Alles was Kinder zum Naschen verführt, lassen wir bleiben. Kartoffeln und Efeu werden das wohl nicht sein.

Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.
Der Mensch der sieht, dass ist wichtig, nichts ist ganz falsch und nichts ist ganz richtig.
Eugen Roth


eckhard

  • Gast
Re : Wegfall geleisteter Arbeitsstd.
« Antwort #7 am: 11. Juni 2009, 19:32:00 »
Wenn etwas als sinnvoll erscheint, muss es noch nicht rechtlich ok sein.
Der Haushaltstitel Gemeinschaftsarbeit muss ausgeglichen sein und nicht als Einnahme für den allgem Haushalt dienen.
Strafzahlungen gibt es nicht, sonder nur Zahlungen für nicht  geleistete Arbeit.
Am Jahresende muss Null rauskommen.
Auch wenn es in Satzungen anders steht!
GemA ist wie eine Umlage zu behandeln.
Wenn der Verein mehr Einnahmen haben will, muss er die Beiträge erhöhen

Das ist so, wie in Mietverträgen.
Dort steht auch ne Menge drinn,was nicht gesetzeskonform ist und deshalb unwirksam ist.

gruß eckhard

 

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