Begehung durch Vorstand

Begonnen von pepperstorm, 22. Juni 2009, 20:26:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Hans

Hallo,

@ Pepperstorm: "..laube inszpizieren dürfen...."

Ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Ist Deine Laube vielleicht von Ihrer Ausstattung her zum Dauerbewohnen geeignet ?

Wenn ja, dann hat der Vorstand ja seine Gründe.
Wenn nicht, warum probst Du dann den Aufstand ?

Trotz allem finde ich die Vorgehensweise des Vorstandes unangebracht.

Hans

eckhard

hallo pepperstrom,
alle Mitglieder eines Vorstandes sind für alle Geschäfte des Vereins gleichermassen verantwortlich.
und:
Die Laube  gegen deinen Willen zu betreten, wäre Hausfriedensbruch, den Garten gegen deinen Willen zu betreten m E auch, weil man Feststellungen auch vom Weg aus machen kann und:
Wenn du dich bereitwillig zeigst, Fragen diesbezüglich zu beantworten.
z B "Ist Strom oder Wasseranschluss IN der Laube?"
wenn ja, wäre dass ein Kriterium für unerlaubte Wohnutzung.
Durch Augenscheinnahme von aussen und durch normale höfliche , partnerschaftliche Korrespondenz (daran hapert es bei vielen Vorständen) lässt sich alles klären.
Grundsätzlich will doch jeder seinen Garten gesetzeskonform halten, nur darf dann