Gleichbehandlung??? Neupächter als Müllmänner???

Begonnen von Jörg, 22. Juli 2009, 14:56:00

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Jörg

Hallo Uwe und Hans,
genau die Situation mit den Kosten und der Haftung kommt derzeit im Verein auf, da einigen Vereinsmitgliedern bewußt wird, das ihre Vereinsbeiträge für die Sanierung von verwilderten nicht satzungsgemäßen Gärten mit oftmals erheblich zu groß erstellten Gebäuden verwendet werden. Eine Sanierung muss sein um sie überhaupt wieder verpachten zu können. Weshalb der Vorstand durch eigenes Verschulden das Risiko eingeht mit eigenen privaten Vermögen in Haftung genommen zu werden ist für mich nicht nachvollziehbar. Ein neuer Vorstand wäre schon beinahe gezwungen den Schritt zu gehen beim Amtsgericht Klage ein zu reichen. Durch jahrelanges Verschleppen dieses Problems haben wir ca. 20 Gärten die saniert werden müssen.
Selbst mit einem erheblichen Anteil mit Gemeinschaftsarbeit, werden sicherlich Kosten um die 10.000 Euro aufgewandt werden müssen. Was dann diesbezüglich auf der Mitgliederversammlung los sein wird kann man sich ungefähr vorstellen. Ich habe Bilder von Gärten die eher vermuten lassen, das ein Tornado die Parzellen verwüstet hätte. Meine Nachfrage was der Vorstand bei einem Garten bei dem der Pächter über 100qm bebaut und umbaut hat, für Maßnahmen ergriffen hat, damit notwendige Rückbaumaßnahmen nicht an den Vereinmitgliedern hängen bleiben, habe ich bis Heute keine Antwort. Mündlich wurde mir mitgeteilt man habe beschlossen die Pächter dürfen ihre zu großen Gebäude weiter nutzen. Da stellt sich die Frage nach dem Rechtsverständnis, wenn man eigene Beschlüsse über Gesetze und Verordnungen stellt.
Viele Grüße,
Jörg

gino

Den Vertrag für einen so belasteten Garten würde ich nicht unterschreiben.
Erst wenn alle Dinge geklärt sind, sollte man sich festlegen.
Bei uns wird ein Kleingarten folgendermaßen übergeben: Altpächter, Neupächter und einige Mitglieder des Vorstandes führen die abschließende Gartenbegehung durch. Dabei werden alle Forderungen des Vereins schriftlich in einem Protokoll festgestellt. Falls ein Gartenfreund sich jahrelang geweigert haben sollte, die Missstände in seinem Garten zu beseitigen- jetzt muss er, sonnst wird kein neuer Pächter akzeptiert. Erst wenn genau feststeht, wer was beseitigt, kommt es zum Vertrag mit dem Neupächter. Häufig übernimmt der Neupächter das Ganze, dafür wird der Preis aber entsprechend geringer.  Wobei der Preis uns als Vorstand nicht interessiert- aber der Neue ist dann, da es ja ein Protokoll gibt, auf der sicheren Seite. Und der Altpächter bekommt erst Geld und seine Austrittsbestätigung, wenn die Auflagen erfüllt sind. (Von wem , sagt ja dann das Protokoll aus)gino

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