Kündigung der Kleingartenanlage durch Verpächter

Begonnen von Jörg, 01. August 2009, 13:35:00

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Jörg

Hallo Community,
ich habe einige Urteile im www gefunden.
Stimmt es, dass es möglich ist das der Verpächter (bei uns ist das die Stadt) die Kleingartenanlage als ganzes kündigen kann, wenn der Vorstand nicht darauf achtet, dass das BKleinG gesetzt eingehalten wird? Z.B. wenn einzeln oder mehrfach zu groß gebaut wurde und der Vorstand nicht für den Rückbau sorgt, Gärten verwildern etc. Praktisch gesehen findet das BKleinG kaum in unserem Verein Anwendung, es steht zwar in der Satzung, nur in der Realität lässt der Vorstand vieles schleifen. MV Neuwahlen sind bei uns Anfang nächstes Jahr. Solange können wir nur Schadensbegrenzung betreiben.
Da der kreisverband zwar (angeblich) Begehungen in unserem Gartengelände durchgeführt hat, die katastrophalen Zustände aber auch nicht unterbindet, weiß ich nicht mehr wen man noch einbinden kann um Abhilfe zu schaffen. Eine Klage bringt keine kurzfristige Abhilfe, da die Gerichte überlastet sind. Längerfristig könnte es dazu kommen, da es nicht einzusehen ist, dass Vereinsgelder aufgewandt werden müssen, weil der Vorstand die Gesetze und Verordnungen nur teilweise durchsetzt. Wen kann man noch einschalten? Ordnungsamt? Baubehörde? Grünflächenamt?
Viele Grüße,
Jörg