hecke

Begonnen von Tschirch, 13. September 2009, 14:29:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Tschirch

guten tag... ich habe einen garten erworben und bin jetzt dazu verpflichtet worden meine hecke die als abgrenzung zum nachbargarten dient zu entfernen... ist dies rechtens. bitte um antwort... danke im vorraus.

bruno

hallo Tschirch,
diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten.
Bei uns in Brandenburg gibt es eine Rahmengartenordnung des Landesverbandes der Gartenfreunde. Dort sind die Höhen vorgegeben. Dabei wird unterschieden, ob die Hecke am Außenzaun, am Weg in der KGA oder zwischen den Gärten steht. Du müsstest allso mal sehen was in Eurer Gartenordnung steht. Wenn die Hecke nicht der GO entspricht, dann ist der abgebende Pächter für die Beseitigung zuständig, aber nicht der übernehmende. Ist Dir der Garten mit Hecke übergeben worden, dann kannst Du sie auch stehen lassen. Ansonsten muß der Vorstand dafür sorgen das der bisherige Pächter diese beseitigt.
ausnahme: Du hast Dich bei Übernahme des Gartens dazu freiwillig bereit erklärt.