Gartenkündigung

Begonnen von andrea, 24. Oktober 2009, 15:14:00

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andrea

Hallo alle zusammen,

ich möchte gerne Eure Meinung zu einem Problem hören, das wir bei uns in der Anlage haben. Zum 31.10. eines jeden Jahres endet das Gartenjahr. Zu diesem Zeitpunkt werden die Gärten gekündigt und neu vergeben.
Wir sind eine kleine Anlage mit 42 Gärten in Baden-Württemberg. Dieses Jahr haben außergewöhnlich viele ihre Gärten aufgegeben. Altershalber, gesundheitlich usw. Darunter auch eine Frau, die den Garten vor 2 Jahren von ihrem geschiedenem Mann übernommen hat. Die Arbeit wird ihr zuviel. Sie hat also unserem 1. Vorsitzendem erklärt, dass sie den Garten aufgeben will. Er hat ihr daraufhin gesagt, dass sie schriftlich kündigen muss. Da so viele Gärten frei wurden, hat unsere Schätzungskommission alle Gärten am 3.10. diesen Jahres geschätzt. Für den Garten dieser Frau hat sich intern ein Gartenfreund beworben. Bei diesem Schätzungstermin hat sie gefragt, wer ihr Garten gekommt, da sie den Garten nicht jedem gibt. Da hat unser 1. Vorsitzender meiner Meinung nach schon den 1. Fehler gemacht. Er hat ihr gesagt, wer sich für den Garten interessiert. Die Frau hat sich dann drei oder vier Tage später mit dem potentiellen Neubesitzer getroffen und schon geklärt, was im Garten bleibt und was sie mitnimmt. Zu diesem Zeitpunkt war noch kein Schätzpreis für den Garten bekannt. Als sie dann am 19.10. erfahren hat, dass sie für ein altes Haus, bei dem das Dach undicht ist nur 750,-- Euro bekommt und ein anderer Gartenfreund für eine "Bruchbude, die abgerissen werden muss, da der Boden durchgebrochen ist", 450,-- Euro bekommt, war sie nicht einverstanden. Sie hat sich 1300,-- Euro vorgestellt. Gestern, am 23.10., haben sich der 1. Vorstand, der Gartenschätzer und die Frau getroffen. Die beiden Herren konnten ihr nicht begreiflich machen, warum dieser Preis zustandegekommen ist. Sie hat ihre vorgefasste Meinung gehabt.Dabei hat sie gesagt, dass sie den Garten nicht unter 1300,-- Euro hergibt. Und da keine Seite nachgegeben hat,hat sie dann im Vereinsheim rumgebrüllt: Sie braucht Zeugen und sie gibt den Garten nicht auf.
Jetzt meine Frage: Da sie bis heute noch nicht schriftlich gekündigt hat, kann sie das so machen oder wie ist das? Der Garten des Tauschenden ist ja auch schon vergeben. (Wir sind in der Lage, dass wir eine lange Warteliste haben.)

Bernd

Hallo Andrea

Nein kann Sie nicht laut Bundeskleingartengesetz §